Mal wieder Post aus Bottrop. Und nein es ist noch kein Weihnachts-, Adventszeit- oder Jahresabschlusstreueangebot, sondern der gute alte Kollege Karl-Heinz Trebing soll mal wieder Akten rübergeschoben haben.
Was ich von den Aktionen des Kollegen Trebing halte, habe ich schon hier und hier beschrieben. Und hier und hier, dass selbst bei Klagen nichts als Ärger und vertarne Zeit dabei herausspringt, denn vor oder bei Gericht für die insolvente FDUDM2 GmbH mag weder der Kollege Trebing, noch der die Debcon GmbH vertretende Kollege Wulf auftreten.
Nun also wieder ein neuer Angang. Mal sehen von wann denn die Vollmacht des Kollegen Trebing datiert ist. Denn liegt diese nach dem Masseunzulänglichkeitsbeschluss des AG Frankfurt am Main vom 06.08.2014 wird sich der Kollege dann doch mal mit seiner Haftpflichtversicherung unterhalten müssen. §§ 60,
61 InsO werden wohl kaum greifen, wenn nach der Feststellung der Masseunzulänglichkeit weitere Kosten angehäuft werden.
Aber ich mag mich auch täuschen.
Aber hier nun das neueste Machwerk aus der Kreativwerkstatt Debcon zu Bottrop:
