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Abmahnwelle Brücken-Apotheke überschlägt sich

Hier hatte
ich heute über die diesjährige Abmahnwelle zur Vorweihnachtszeit berichtet.
Der geschätzte Kollege Jan Gregor Steenberg nennt es hier die
AAA = Advents-Apotheken-Abmahnwelle.
Apotheke ADHOC berichtet hier darüber
und enthüllt weitere Details, die immer mehr in Richtung
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung nach § 8 Abs. 4 UWG gehen.
So z.B. dass Herr Hartmut Wagner die Brücken
Apotheke
 in Schwäbisch Hall erst im März 2014 übernommen haben soll.

Es versteht sich von selbst, dass der Internetauftritt der
Brücken Apotheke zur Zeit nicht abrufbar ist und sich der abmahnende Leipziger
Rechtsanwalt Christoph Becker , auf dessen Kanzlei „Richtig. Recht.
Leipzig
“ aktuell auch die Telefonnummer der Apotheke umgeleitet ist, nicht
äußern mag.
Wenn die Brücken Apotheke weder per Internet, noch telefonisch erreichbar ist, kann sie kaum Wettbewerber sein.
Es bleibt spannend.







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