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Die Malibu Media LLC. hat immer die tollsten Namen für ihre Streifen – Spanish Heat ist das neueste Machwerk für das FAREDS Abmahnschreiben losschickt

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verschickt Abmahnungen   mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma  „Malibu
Media LLC
.“. Aktuell soll der Erotikstreifen   „Spanish
Heat”
 betroffen sein. In diesen
Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der Firma  „Malibu
Media LLC.
“.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film   „Spanish
Heat”
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben. Es wird die Abgabe
einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 €
für die Anwaltskosten (215,00 €),  pauschale
Ermittlungskosten (20,00 €) und Schadensersatz (500,00 €) gefordert.

Der wichtigste Rat:
1.)  
Handeln
Sie nicht überstürzt:.
2.)  
Zahlen
Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht, auch wenn Ihnen dieser als
besonders günstig erscheint.  
3.)  
Unterschreiben
Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Den
von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  geltend
gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung zum
Filesharing, insbesondere für Pornofilmchen, eine Menge entgegenhalten:

So
hat etwa das LG München I mit
Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm die zur Bejahung
des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines individuellen
geistigen Schaffens abgesprochen.
Damit
scheiden dann von vornherein sämtliche mit der Abmahnung geltend gemachten
Ansprüche aus.

Die
Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung entfallen zudem, wenn der
abgemahnte Anschlussinhaber zum einen Umstände darlegen kann, aus denen sich
die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs, nämlich die
Alleintäterschaft eines anderen Nutzers, ergibt und er zum anderen seinen
Hinweis- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Nutzung seines Internetanschlusses
durch Dritte nachgekommen ist.
Selbst
wenn trotz der guten Argumente gegen eine Verantwortung des
Anschlussinhabers  der
Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben sein sollte, wird dieser sich
der Höhe nach nicht auf die von der Gegenseite angesetzten 735,00 € belaufen.

So
hat etwa das Amtsgericht Halle/Saale,
Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €.

Das
das Amtsgericht Hamburg hat in einer
Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C
108/13 wiederum die Wertungen des erst in Kraft tretenden
Gesetzes gegen unseriöse
Geschäftspraktiken
(BT-Drucksache 17/13057), wonach der für eine Abmahnung wegen
Filesharing anzusetzende Gegenstandswert maximal bei 1.000,00 € liegt, in sein
richterliches Ermessen zur Bestimmung des für die Höhe der gegebenenfalls zu
erstattenden Anwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswertes einfließen. Danach
betragen die erstattungsfähigen Anwaltskosten höchstens 124,00 €.

Nutzen Sie die
von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass  die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder 0800 88 7
31 32 (kostenfrei) ,
per Fax :05202
/ 7 38 09 oder
per email
:info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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