Gerade jetzt zum Jahresende und Jahreswechsel erhalten Anschlussinhaber gelbe Briefe welche einen Mahnbescheid enthalten.
Nachdem die Anschlussinhaber vor zwei
oder drei Jahren wegen des Vorwurfs des
illegalen Filesharing von Abmahnkanzleien wie FAREDS, Waldorf Frommer, .rka,
BaumgartenBrandt, Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner abgemahnt wurden und dann nichts mehr gehört
haben beantragen die Abmahnkanzleien oder die Inkassobude Debcon GmbH bzw.
deren Rechtsanwalt Sebastian Wulf zur Vermeidung der Verjährung wegen der
Nichtzahlung der geforderten Summe Mahnbescheide bei den zentralen
Mahngerichten.
Auch wenn die Mahnbescheide erst im Januar 2015 zugestellt werden, was in der Vielzahl der Fälle passieren wird, sollten diese auf gar keinen Fall ignoriert werden. Solange die Mahnbescheide im Dezember, also noch im Jahr 2014, beantragt wurden sind, können diese theoretisch die Verjährung der Geldforderung unterbrechen.
Nachdem die Anschlussinhaber vor zwei
oder drei Jahren wegen des Vorwurfs des
illegalen Filesharing von Abmahnkanzleien wie FAREDS, Waldorf Frommer, .rka,
BaumgartenBrandt, Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner abgemahnt wurden und dann nichts mehr gehört
haben beantragen die Abmahnkanzleien oder die Inkassobude Debcon GmbH bzw.
deren Rechtsanwalt Sebastian Wulf zur Vermeidung der Verjährung wegen der
Nichtzahlung der geforderten Summe Mahnbescheide bei den zentralen
Mahngerichten.
Auch wenn die Mahnbescheide erst im Januar 2015 zugestellt werden, was in der Vielzahl der Fälle passieren wird, sollten diese auf gar keinen Fall ignoriert werden. Solange die Mahnbescheide im Dezember, also noch im Jahr 2014, beantragt wurden sind, können diese theoretisch die Verjährung der Geldforderung unterbrechen.
Grundsätzlich sollte dem
Mahnbescheid widersprochen werden, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid der
nächste mögliche Schritt ist, und dieser entfaltet die Wirkung eines Urteils.
Mahnbescheid widersprochen werden, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid der
nächste mögliche Schritt ist, und dieser entfaltet die Wirkung eines Urteils.
Die mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderungen sind der Erfahrung nach grundsätzlich
zu hoch angesetzt. Zudem sind viele Mahnbescheide schon aus formellen Gründen wegen
mangelhaften Angaben angreifbar.
Ein Widerspruch gegen
einen Mahnbescheid wegen der Geldforderung nach einer Filesharing-Abmahnung lohnt
sich nach meiner Erfahrung in jedem Fall.
einen Mahnbescheid wegen der Geldforderung nach einer Filesharing-Abmahnung lohnt
sich nach meiner Erfahrung in jedem Fall.
Wichtiger Hinweis!
Zu beachten ist allerdings
die sehr kurze gesetzliche Frist, welche zwingend einzuhalten ist.. Nach Erhalt
eines Mahnbescheids sind nur zwei Wochen Zeit um diesem zu widersprechen. Dies
kann auf dem beiliegenden Formblatt der Anschlussinhaber selber erledigen oder
gleich einen Fachanwalt
mit der Sache beauftragen, sofern nicht ein solcher schon außergerichtlich
eingeschaltet worden ist.
die sehr kurze gesetzliche Frist, welche zwingend einzuhalten ist.. Nach Erhalt
eines Mahnbescheids sind nur zwei Wochen Zeit um diesem zu widersprechen. Dies
kann auf dem beiliegenden Formblatt der Anschlussinhaber selber erledigen oder
gleich einen Fachanwalt
mit der Sache beauftragen, sofern nicht ein solcher schon außergerichtlich
eingeschaltet worden ist.
Gerne bin ich Ihnen dabei
behilflich. Sie erreichen mich:
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telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
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Fax :05202 / 7 38 09 oder
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email :info (at) ra-gerth.de