Mir liegen Abmahnungen der Ubisoft GmbH wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ausgesprochen
von der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main zur
Begutachtung vor.
von der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main zur
Begutachtung vor.
Die Ubisoft GmbH ist Publisher von
Video- und Computerspielen und vertreibt in Deutschland unter anderen die Spiele
„Just Dance 2014“ und „Just Dance 2015“. In den Abmahnungen
wird dem Verkäufer der Vorwurf gemacht, dass eine PEGI-Version des Spiels Just Dance 2015 in Deutschland
angeboten wird.
PEGI ist dabei die
Abkürzung für „Pan-European Game
Information“. Hierbei handelt es
sich ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Es wird von
der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet.
Abkürzung für „Pan-European Game
Information“. Hierbei handelt es
sich ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Es wird von
der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet.
Das Problem Deutschland nutzt dieses System nicht,
sondern setzt ein eigenes System ein, die USK
(Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle). Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von den
Spieletestern mithilfe von Lösungshilfen und Zusatzmaterial der Einreicher
durchgespielt und für das Gutachtergremium eine Präsentation mit besonderem
Schwerpunkt auf jugenschutzrelevante
Inhalte erstellt. Dieses Verfahren wird von vielen als das weltweit
gründlichste Verfahren bezeichnet. Spielehersteller können ihre Produkte bei
der USK gegen Gebühr einstufen lassen.
sondern setzt ein eigenes System ein, die USK
(Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle). Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von den
Spieletestern mithilfe von Lösungshilfen und Zusatzmaterial der Einreicher
durchgespielt und für das Gutachtergremium eine Präsentation mit besonderem
Schwerpunkt auf jugenschutzrelevante
Inhalte erstellt. Dieses Verfahren wird von vielen als das weltweit
gründlichste Verfahren bezeichnet. Spielehersteller können ihre Produkte bei
der USK gegen Gebühr einstufen lassen.
Ein Verkauf der PEGI Version in Deutschland an Kinder und
Jugendliche kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
darstellen.
Jugendliche kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
darstellen.
Das interessante Rechtsproblem ist, dass die Computerspiele „Just Dance 2014“ und „Just Dance 2015“ mit FSK 0 bewertet worden sind und damit
Freigegeben ohne Altersbeschränkung sind.
Zu klären wäre also, warum der Verkauf ohne den Hinweis
auf FSK 0 einen Verstoß gegen das
Jugendschutzgesetz darstellen soll, zumal die erste PEGI-Altersstufe bei 3 Jahren
anfängt und somit das deutsche System tiefergehender ist. Und dann wäre zu klären, ob hier ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt.
auf FSK 0 einen Verstoß gegen das
Jugendschutzgesetz darstellen soll, zumal die erste PEGI-Altersstufe bei 3 Jahren
anfängt und somit das deutsche System tiefergehender ist. Und dann wäre zu klären, ob hier ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Konkret wird der Vorwurf gemacht, dass das Spiel über die
Internethandelsplattform eBay
angeboten und verkauft wurde ohne dass eine Alters- und Zugangsbeschränkung
erfolgte. Dies sei mittels eines Testkaufs festgestellt worden. Daher läge ein
Verstoß gegen § 12 Abs. 2 UWG und § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG vor.
Internethandelsplattform eBay
angeboten und verkauft wurde ohne dass eine Alters- und Zugangsbeschränkung
erfolgte. Dies sei mittels eines Testkaufs festgestellt worden. Daher läge ein
Verstoß gegen § 12 Abs. 2 UWG und § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG vor.
In den vorliegenden Abmahnungen werden verschieden
Entscheidungen vor allem des LG Frankfurt am Main zitiert, das vergleichbare
Fäll zu Gunsten der Ubisoft GmbH
entschieden haben soll.
Entscheidungen vor allem des LG Frankfurt am Main zitiert, das vergleichbare
Fäll zu Gunsten der Ubisoft GmbH
entschieden haben soll.
Auffallend ist, dass es sich dabei ausschließlich um
Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Diese ergehen
regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Gegners und ohne mündliche Verhandlung.
Ob hiergegen Widerspruch eingelegt wurde und wie das Verfahren ausgegangen ist
erfährt der Abgemahnte selbstverständlich nicht.
Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Diese ergehen
regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Gegners und ohne mündliche Verhandlung.
Ob hiergegen Widerspruch eingelegt wurde und wie das Verfahren ausgegangen ist
erfährt der Abgemahnte selbstverständlich nicht.
Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung mit
einem Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 10.000,00 € auch Schadenersatz sowie
Rechtsverfolgungskosten bei einem Streitwert von 60.000,00 € in Höhe von 1.642,40 €.
einem Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 10.000,00 € auch Schadenersatz sowie
Rechtsverfolgungskosten bei einem Streitwert von 60.000,00 € in Höhe von 1.642,40 €.
Der
wichtigste Rat:
wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzten Fristen sollten
aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzten Fristen sollten
aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche
Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren
speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE
RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich.
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann
gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten
an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann
gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten
an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31
32,
32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.