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eBay: Kanzlei Sasse & Partner mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Anbieten sogenannter „Bootlegs“ ab

Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte
versendet regelmäßig Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher Bootlegs im Internet.
Abgemahnt wird hierbei meist im
Auftrag der Firmen „Master 2000, Inc.“,
Gelring Limited“, „Pink Floyd Music Ltd,“ „Mick Leslie Jones“, „David Gilmour Music Ltd.“ und „Iron Maiden Holdings Ltd.“.
Die Abmahnungen werden wegen
angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung bzw. den
Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.
Die CDs oder DVDs – zumeist
Mittschnitte von Live-Auftritten der Bands und Musiker  Pink
Floyd,  Foreigner, Iron Maiden, Mötley
Crüe, David Gilmour
und Genesis,
werden insbesondere auf den Internet-Verkaufsplattformen „eBay“ und „Amazon
angeboten. In der Regel werden nicht die gewerblichen Händler sondern vor allem
Privatpersonen abgemahnt.
Was
ist eigentlich ein sog. Bootleg?
Der
Begriff Bootleg bezeichnet nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und
Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung
über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym
von Schwarzpressung.
Quelle: Wikipedia
Hinter dem Begriff „Bootlegs“
verbergen sich im vorliegenden Zusammenhang Tonträger mit Aufnahmen
verschiedener Musikgruppen, die von Seiten der Rechteinhaber niemals offiziell
veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind.
Bei den mir bisher vorliegenden
Fällen, bei denen Abmahnungen ausgesprochen worden sind, handelt es sich
insbesondere um die Tonträger:
 
David Gilmour- Facing The Love
In Bethlehem“
des
Musikers David Gilmour,
„Genesis – Afterglowing – Live USA 1986“ der
Band „Genesis“,
„Pink Floyd – The Alternative Side of the Moon“ der
Band „Pink Floyd“,
„Iron Maiden – In Italy“ der Band „Iron Maiden“,
„Foreigner – Live in Concert“ der
Band Foreigner,
„David Gilmour – London 1984“  des Musikers David Gilmour,
“Mötley
Crüe – Live USA“
der
Band „Mötley Crüe“.  und
„Mötley Crüe – Lewd. Crüed & Tattooed“ der Band „Mötley Crüe“.
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit einzig bekannte Kanzlei ist,
die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs abmahnt dürften weitere
Abmahnungen wahrscheinlich sein.
Was
fordert die Kanzlei Sasse & Partner in der Abmahnung?
Geltend gemacht wird meist neben
Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen bisher ausschließlich die Erstattung der
Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte zum Zwecke der Abmahnung.
Neben der Abgabe einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung
verlangt die Kanzlei Sasse & Partner
im Namen ihrer Mandantschaft die Zahlung eines Betrages in Höhe von 269,50 € und  369,50
zur Abgeltung der entstandenen Kosten die sich wie folgt zusammensetzen
können: Schadensersatz aus
Lizenzschaden: 100,00 €,
Ermittlungstätigkeit
der GUMPS GmbH 100,00 €
und
Rechtsanwaltsgebühren:
169,50 €.
Darüber hinaus behält sich die Kanzlei
Sasse & Partner Rechtsanwälte die
Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten
Auskunft vor.
Wie
reagiere Sie als Betroffnener auf eine solche Bootleg-Abmahnung?
Ich rate Ihnen sich bei Erhalt einer
solchen Abmahnung fachanwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben
keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte – zumeist nachteilig –
vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft
unterschreiben.
Sie sollten sich daher die Zeit
nehmen, zunächst eine fachanwaltliche Beratung einzuholen.
Was passiert wenn ich
auf eine Bootleg-Abmahnung nicht reagiere?
Wenn
Sie auf die Abmahnung nicht reagieren beantragt die Kanzlei Sasse & Partner zur Durchsetzung
des Unterlassungsanspruchs regelmäßig einstweilige Verfügungen. Aktuell liegt
eine solche beantragt bei dem Landgericht Bielefeld vor, in welcher die Kanzlei
Sasse & Partner im Auftrag der Masters
2000 Inc.
wegen des Bootlegs „Mötley
Crüe – Live USA
“ die einstweilige Verfügung beantragt und bekommen hat.
Regelmäßig
klagt die Kanzlei Sasse & Partner
auch die Abmahnkosten und den Schadensersatz auf Basis eines Lizenzschadens
ein. In den bisher hier vorliegenden Fällen hat das Amtsgericht Hamburg keinen
Zweifel an dem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € gelassen, wobei diese
Urteile vor der Gesetzesänderung durch das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken ergangen sind.

Die
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner sind also sehr ernst zu nehmen.

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