Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird immer mehr zum Serien-Junkie, oder
besser zum Abmahn-Junkie wegen des Filesharing von Serien.
besser zum Abmahn-Junkie wegen des Filesharing von Serien.
Momentan sind Abmahnungen der
Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des unberechtigten Up- und Download in
Filesharing-Netzwerken von einzelnen Folgen der US-amerikanischen Fantasyserie The Vampire Diaries im Umlauf.
Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des unberechtigten Up- und Download in
Filesharing-Netzwerken von einzelnen Folgen der US-amerikanischen Fantasyserie The Vampire Diaries im Umlauf.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert zwischen 519,30 € für die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten
Serienfolgen in Filesharing-Netzwerken. Je nach Serie und Anzahl der
angebotenen Folgen.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 169,50 € geltend.
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 169,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014
– I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH
hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - Wenn der
Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann
eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.