Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Malibu
Media LLC“ Aktuell soll der Film aus
der Erwachsenenunterhaltung „Awe
Inspiring Orgy“ betroffen sein. In diesen Abmahnungen moniert
die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der Firma „Malibu
Media LLC“.
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Malibu
Media LLC“ Aktuell soll der Film aus
der Erwachsenenunterhaltung „Awe
Inspiring Orgy“ betroffen sein. In diesen Abmahnungen moniert
die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der Firma „Malibu
Media LLC“.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Filmchen „Awe
Inspiring Orgy“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Filmchen „Awe
Inspiring Orgy“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 €
für die Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.520,00 € in Höhe von 215,00 €, pauschale Ermittlungskosten (20,00 €) und Schadensersatz (500,00 €) gefordert.
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 €
für die Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.520,00 € in Höhe von 215,00 €, pauschale Ermittlungskosten (20,00 €) und Schadensersatz (500,00 €) gefordert.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 735,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt. - Den von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geltend gemachten Ansprüchen lässt sich
angesichts der jüngsten Rechtsprechung zum Filesharing, insbesondere für
Pornofilmchen, eine Menge entgegenhalten: - So hat etwa das LG München I
mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm die zur
Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen. - Damit scheiden dann von
vornherein sämtliche mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche aus. - Die Ansprüche auf Schadensersatz
und Kostenerstattung entfallen zudem, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber
zum einen Umstände darlegen kann, aus denen sich die ernsthafte
Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs, nämlich die Alleintäterschaft
eines anderen Nutzers, ergibt und er zum anderen seinen Hinweis- und
Kontrollpflichten hinsichtlich der Nutzung seines Internetanschlusses
durch Dritte nachgekommen ist. - Selbst wenn trotz der guten
Argumente gegen eine Verantwortung des Anschlussinhabers der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde
nach gegeben sein sollte, wird dieser sich der Höhe nach nicht auf die von
der Gegenseite angesetzten 735,00 €
belaufen. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.