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Filesharing: Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist wieder für DigiRights Administration GmbH unterwegs

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH
ab. Aktuell
werden von  Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
die Tonaufnahmen „Martin
Garrix & Jay Hardway – Wizard“, „Martin Garrix – Animals“,
„Emma Hewitt – Rewind“, „Bingo Players, Far East Movement – Get
Up (Rattle)“, „Jasper Forks – J’Aime Le Diable“, „Armin Van
Buuren, Trevor Guthrie – This ls What lt Feels Like“
bzw. der der
widerrechtliche Upload der Tonaufnahmen, das sog. Filesharing zum Anlass der
Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen.
Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten. Bisher lag dieser
bei Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian im Bereich
von 1.000,00
bis 2.400,00 €.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.
Abmahnungen
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation
wie jetzt bei  Chilled Summer (The
Soundtrack of your Summer)
. Es besteht daher die begründete Gefahr von
weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt und rufen Sie
nicht vorschnell bei der Kanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
an.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.
Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der
DigiRights Administration GmbH.
Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
,
per Fax
:05202 / 7 38 09 oder
per email
:info (at)
ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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eBay: Das Widerrufsrecht ruft immer neue Abmahnkanzleien auf den Plan, die neuen Mitspieler kommen aus Jena – die Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen

Die Rechtsanwälte Schwerin
& Weise-Ettingshausen

Golmsdorfer Straße 11,  07749 Jena
verschickten derzeit im Auftrag der Firma gat
GmbH
, Bachstr. 1, 51597 Morsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wassim Ali  Abmahnungen wegen fehlerhaften/veralteten
Widerrufsbelehrung auf der Internetplattform  eBay. Gegenstand der
Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb).
In der Abmahnung werden u.a. folgende Wettbewerbsverstöße
gerügt:
1.       Vorhalten von
zwei unterschiedlichen Widerrufsfristen
2.       Fehlendes
Musterwiderrufsformular
3.       Fehlerhafte bzw.
veraltete Widerrufsbelehrung
Internetberichten zu Folge sollen die Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen auch im Namen der
Firma favsol GmbH abgemahnt haben,
hinter der ebenfalls Herr Wassim Ali
als Geschäftsführer steht.
Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße, 
nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und
dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordern die Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen gemäß
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch seine Inanspruchnahme verursachten
Kosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € in Höhe von 745,40 €. Die geltend gemachte steht der Abmahnkanzlei nicht zu. .
Ohnehin ist fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000,00
€ so durchsetzbar ist. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az.
I-20 W 15/07 angenommen, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein
Streitwert von 900,00 € angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch der Rechtsanwälte Schwerin & Weise-Ettingshausen auf magere
124,00 €.
Der wichtigste
Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von den Rechtsanwälten Schwerin & Weise-Ettingshausen gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von den Rechtsanwälten Schwerin & Weise-Ettingshausen gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine
teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit  den Rechtsanwälten Schwerin & Weise-Ettingshausen aufnehmen.
Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
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Es ist wieder soweit – Debcon schmeißt die Faxmaschine an

Lange hat es nicht gedauert von der letzten Faxwelle bis zur neuen.

Jetzt wird angedroht im Falle der Nicht-Reaktion „die Gerichtsbarkeit“ entscheiden lassen zu wollen.
Man darf gespannt sein. Ich bin gespannt. Denn bisher sieht meine Bilanz auf dem Spielfeld der Gerichtsbarkeit gegen die Debcon GmbH zu meinen Gunsten aus wie die letzten Ergebnisse des HSV oder Paderborn gegen den FC Bayern, sprich bei der Debcon steht eine 0.

Immerhin verlassen die Schreiben den Bereich der Situationskomik und gehen in den Bereich der juristischen Auseinandersetzung. Immerhin ist von der Abkehr der störerfreundlichen Rechtsprechung die Rede.

Nur was die Debcon vergisst zu erwähnen oder auch nur in Erwägung zu ziehen.

Es muss erst einmal eine Störereigenschaft vorliegen um sich von der störerfreundlichen Rechtsprechung abwenden zu können.

Anbei das Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
die Ausführungen in Ihrem letzten Schriftsatz haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir gehen davon aus, dass auch Ihnen bekannt ist, dass die Rechtsprechung in mehreren Urteilen von der bisherigen störerfreundlichen Haltung zunehmend abgerückt ist. Dabei berufen sich die Gerichte unter anderem auf das Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U 115/13), das selbst bei Musikstücken von einem Gegenstandwert von € 8.000,00 ausgeht.


Auch unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Vorbringens, welches gerichtlich durch geeignete
Beweismittel zu belegen wäre, an die auch nach der bisherigen Rechtsprechung hohe Anforderungen zu legen sind, sind wir bereit, Ihnen außergerichtlich das folgende Angebot zu unterbreiten:


Ihre Mandantschaft zahlt innerhalb der nächsten 14 Tage, mithin also bis spätestens zum

09. März 2015

einen Vergleichsbetrag in Höhe von

306,87 €

und die Angelegenheit zum o.g. Forderungskonto ist endgültig abgeschlossen. Sofern aufgrund der
finanziellen Situation Ihrer Mandantschaft eine Einmalzahlung nicht möglich ist, bitten wir um Vorlage entsprechender Belege. Sodann kann hier optional eine monatliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.


Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir nun die Gerichtbarkeil über das weitere Verfahren entscheiden lassen. Mit der Rechtshängigkeit des Verfahrens trägt ihrer Mandantschaft ebenfalls das Prozesskostenrisiko. Wir bitten, dieses Kostenrisiko und die o.g. Erwägungen bei der Entscheidung über den Vergleichsvorschlag zu Gunsten Ihres Mandanten zu berücksichtigen.


Mit freundlichenGrüßen

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Urheberrecht: Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG mahnt wieder wegen Stadtplänen ab

Die unter
STADTPLAN.NET
bekannte
Verwaltungs-Verlags GmbH
Verlag für
staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
aus dem
bayrischen Mering
spricht auch 2015 wieder Abmahnungen wegen Landkarten,
Stadtplänen ihres Internetdienstes (www.stadtplan.net) wegen
Urheberrechtsverletzungen an Kartenmaterial (Kartografie)  auf privaten und gewerblichen Internetseiten
aus.

Gefordert wird durch die Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
zunächst
das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige
Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server. 

Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert wird auch ein
Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie in Höhe
von 800,00 € zuzüglich eines
Bearbeitungsaufwandes in Höhe von 79,00
€,
somit eine Gesamtsumme in Höhe von 879,00
€.

Nicht fehlen darf natürlich auch der Hinweis auf die
Geltung von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG für Darstellungen wissenschaftlicher und
technischer Art, wie z.B. Pläne und Karten als geschützte Werke der
Wissenschaft.

Bei Straßenkarten und Stadtplänen sind jedoch Straßen,
Ortschaften und z.B. Flüsse und Gebirge naturbedingt vorgegeben, mit der Folge,
dass jede Karte diese Gegebenheiten enthalten muss.

Dieser Umstand bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch,
dass die bloße Wiedergabe von Originalaufnahmen des Geländes nicht schutzfähig
sind.
Jedoch sollen bereits Einzelheiten bei der Erstellung
durch den Kartografen und dabei die jeweilige Auswahl  und Kombination und Gewichtung von Merkmalen
(Auswahl, Generalisierung, Farbgebung, Beschriftung und Symbolgebung)
ausreichen,  so dass die Karten und Pläne
in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen.

Aber auch hier ist, wie in allen Abmahnungen dieser Art,
die Höhe der geforderten Lizenzgebühr diskussionswürdig, denn selbstverständlich
verweist der Verwaltungs-Verlag GmbH
Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
für die Lizenzgebühr nur auf die
eignen Preisliste. Und diese ist selbstverständlich auch nur im Internet auf
der durch den Verlag betriebenen Stadtplan-Portal www.stadtplan.net abrufbar.

Ich halte die geforderte Lizenzgebühr auch unter dem
Gesichtspunkt der Lizenzanalogie für überhöht.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie
die von dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von dem
Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie
die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
Kontakt aufnehmen, denn diese
vertreten nicht Ihre Interessen sondern nur die eigenen des Verlags..

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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Markenrecht: FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB mahnt jetzt auch für The Gillette Company ab

In den letzten Tagen wurden mir Abmahnungen der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig
Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
  für die US-amerikanische Firma  The
Gillette Company
vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist bei den vorliegenden
Abmahnungen der Vorwurf, dass durch den Vertrieb von Rasierklingen als
Produktfälschungen über das Internethandelsportal eBay die Markenrechte der
Firma The Gillette Company verletzt
würden.
Die Kanzlei FPS
Fritze Wicke Seelig PartG mbB
 behauptet in dem Schreiben, dass durch
diverse Testkäufe vermeintliche Originalware gekauft worden sind, die sich dann
als keine Originale herausgestellt haben.
Die geltend gemachten Ansprüche werden auf eine Verletzung
an den eingetragenen Marken „Gillette
(Registernummer: 6665319), sowie „Mach3
(Registernummer: 000803833) gestützt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei  FPS
Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
fordert
neben der Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Auskunft
und Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 100.000,00 € in Höhe von 1.973,90 € und  die Anerkennung von Schadenersatzansprüchen dem
Grunde nach.
Der Lizenzschadensersatz wird  erst nach Auskunftserteilung konkret beziffert
werden.

Mein wichtigster
Rat:
Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte
Unterlassungserklärung. Diese ist nach meiner rechtlichen Beurteilung für den
Abgemahnten  nachteilig formuliert. Insbesondere
die Formulierung einer fest vereinbarten Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 €
für jeden Fall der Zuwiderhandlung muss so auf gar keinen Fall hingenommen
werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der The Gillette Company über die Rechtsanwälte
FPS Fritze Wicke Seelig PartG mbB
wegen einer möglichen Markenverletzung
durch Verkäufe von Produktfälschungen der Firma  The
Gillette Company
auf der Plattform eBay  erhalten haben, biete ich Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir

telefonisch :05202 /
7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38
09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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eBay: Aus Bielefeld kommt nicht nur gutes – bonodo UG verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Im November
hat noch der Rechtsanwalt Mark Schomaker
aus Werther für die bonodo UG mit
Sitz  Otto-Brenner-Str.209, 33604
Bielefeld Abmahnungen wegen der Verwendung von veralteten Widerrufsbelehrungen
auf eBay ausgesprochen.
Nun betreibt die
 bonodo
UG
 dieses Geschäft selber und mahnt
eBay-Händler wegen der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ab.

Die
Abmahnungen werden durch Herrn Neal
Goodall
von der bonodo UG
unterzeichnet.  Jetzt  werden also Schreiben im eigenen Namen
verschickt, die weder mit einem Aktenzeichen o.ä. versehen sind, noch sonst den
Eindruck einer „seriösen“ Abmahnung machen.

Richtig an der Abahnung ist lediglich, dass seit dem
13.06.2014  eine neue Widerrufsbelehrung gilt. 
Wird diese nicht verwendet,
drohen eBay-Händlern tatsächlich berechtigte Unterlassungsansprüche von
Mitbewerbern, die im Wege einer Abmahnung durchgesetzt werden können.

An der
Rechtmäßigkeit der Abmahnungen der bonodo
UG
 bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Nicht nur, dass diese Firma
sich kurze Zeit nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts gegründet und
alsbald mit dem Aussprechen von Abmahnungen begonnen hat; es lassen sich auch
keinerlei Produkte oder Dienstleistungen dieser Firma finden, mit
denen diese am Markt auftritt.
Dem mit „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wg. veralteter
Widerrufsbelehrung
“ betitelten Schreiben zufolge werden sowohl über den
Einzelhandel als auch das Internet Elektronikartikel, Textilien, Beauty und
Gesundheit und Handyzubehör jeglicher Art vertrieben – wo allerdings genau, ist
bislang unklar.
Weiteres
Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnungen ist die Tatsache,
dass die bonodo UG nicht
einmal die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Es wird lediglich
gefordert, die Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung binnen 72 Stunden zu
unterlassen. Darüber hinaus soll ein im Vergleich zu seriösen
Abmahnungen vergleichsweise geringer Betrag von 87,60 € an Schadensersatz gezahlt werden. Hier wird
offensichtlich versucht schnell Geld abzugreifen, da bei derart geringen
Beträgen die Hemmschwelle des Abgemahnten, schnell zu zahlen, um “seine Ruhe zu
haben” nicht sehr hoch sein dürfte.

Ich rate
dringend davon ab, hier irgendwelche Zahlungen zu leisten. Diversen Foren kann
man entnehmen, dass die Abmahntätigkeit von erheblichem Umfang sein muss (bei
nur 87,60 € macht es halt die
Menge). Auch dieser erhebliche Umfang ist ein Indiz für die
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit.
Sollten Sie
eine Abmahnungen der bonodo UG erhalten
haben, bin ich Ihnen gerne zu einem sehr günstigen Pauschalpreis behilflich.

Denn so wird
im Verlaufe des Schreibens „gedroht“, wenn das Geld nicht eingeht wird die
Sache an einen Rechtsanwalt abgegeben, der dann selbstverständlich eine
Unterlassungserklärung fordern wird, so den dann üblichen Konditionen.


Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
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Spam oh Spam: Spendet frau.Getrude Ghafaar

Spendet frau.Getrude
Ghafaar
Bishop [38 rue des
Märtyrer cocody
Abidjan, Elfenbeinküste.


liebste eins in
Christus,

Ich bin aus Kuwait. Ich
bin Herrn Gidai Ghafaar, der mit Kuwait Botschaft in der Elfenbeinküste
arbeitete neun Jahre vor seinem Tod im Jahr 2004. Wir waren für 11 Jahre ohne
Kind verheiratet verheiratet. Er starb nach kurzer Krankheit, die nur vier Tage
dauerte.

Vor seinem Tod, beide
geboren wieder Christ. Seit seinem Tod Ich beschloss, nicht zu heiraten oder
sich ein Kind vor meinem ehelichen Wohnung, die die Bibel vor. Als mein Mann
noch am Leben war in der Bank deponiert er die Summe (2,5 Millionen Euro) hier
in Abidjan Zwischenkonto.

Derzeit ist der Fonds
immer noch auf der Bank. Vor kurzem sagte mir mein Arzt, dass ich ernste
Krankheit, Krebs Problem ist. Was stört mich am meisten ist mein Schlaganfall
Krankheit. Zu wissen, meinen Zustand habe ich beschlossen, diesen Fonds in die
Kirche spenden, oder diejenigen, die dieses Geld nutzen, die Art, wie ich hier
zu empfehlen. Ich möchte eine Kirche, die diesen Fonds für Waisenhäuser, Witwen
verwenden wird, um das Wort Gottes und die Anstrengungen, die das Haus Gottes
aufrechterhalten zu fördern.

Die Bibel ist für uns zu
verstehen, dass gesegnet ist die Hand die gibt. Ich traf diese Entscheidung,
weil ich habe kein Kind, dass dieses Geld erben und mein Mann Verwandten sind
keine Christen, und ich möchte nicht, dass die Bemühungen meines Mannes, die
von Ungläubigen verwendet werden. Ich will nicht eine Situation, wo dieses Geld
in einer gottlosen Weise verwendet werden. Das ist, warum ich bei dieser
Entscheidung. Ich habe keine Angst vor dem Tod, damit ich weiß, wohin ich gehe.
Ich weiß, dass ich werde in den Schoß des Menschen sein. Exodus 14 vs 14, sagt,
dass der Herr meinen Fall zu kämpfen und ich meinen Frieden zu halten.

Ich brauche nicht eine
Telefonkommunikation in dieser Hinsicht wegen meiner Gesundheit daher die
Anwesenheit von Verwandten meines Mannes um mich immer, und ich glaube nicht,
dass sie über diese Entwicklung zu kennen. In Gott sind alle Dinge möglich.
Sobald ich eine Antwort erhalten werde ich Ihnen Kontakt der Bank hier in
Abidjan. Ich möchte Sie und die Kirche immer für mich zu beten, denn der Herr
ist mein Hirte. Mein Glück ist, dass ich lebte ein Leben würdig Christian. Wer
will, dem Herrn dienen müssen ihn im Geist und in der Wahrheit zu dienen. Immer
beten für ihr ganzes Leben.

Antwort mich für weitere
Informationen zu, in Ihrer Antwort wird mir Raum in der Beschaffung eine andere
Kirche oder der Person für den gleichen Zweck. Ich möchte Ihnen versichern,
dass sie entsprechend handeln, wie angegeben. Ich hoffe, eine Antwort zu
bekommen.

Schicken Sie mir die
folgenden Informationen, nach unten.

Ihr vollständiger Name
……….
Anschrift ………..
Alter ……………
Die Besetzung ……..
Foto ……………


Noch in dir sollen
gesegnet.
In Christus,


Schwester Gertrude
Ghafaar.
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Karneval ?! – gibt es in Oerlinghausen nicht

Bei Problemen an Weiberfastnacht bis Aschermittwoch bin ich gerne für Sie da.

Ansonsten wünsche ich Alaaf, Helau und was man sich sonst noch wünscht.

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Exodus – Götter und Könige, so fühlen sich die meisten Abgemahnten wenn sie Abmahnungen von Waldorf Frommer lesen

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  angebliches Filesharing an der  US-amerikanisch-britischen Bibelverfilmung aus
2014 Exodus: Götter und Könige (Originaltitel: Exodus: Gods and Kings) des britischen Regisseurs und Co-Produzenten Sir
Ridley Scott
ab.

Das Drehbuch
stammt Steven Zaillian, Jeffrey Caine, Bill Collage und Adam Cooper.
Die Handlung rekonstruiert das 2. Buch Mose und den darin
thematisierten Exodus, den Auszug der Israeliten aus der ägyptischen
Knechtschaft.
Christian Bale verkörpert Moses, der sein Volk aus der
Knechtschaft des Pharaos Ramses befreit. In weiteren Rollen sind Joel Edgerton,
Aaron Paul, Ben Kingsley und Sigourney Weaver zu sehen
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Exodus: Götter und Könige“         in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Exodus: Götter und
Könige
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte
illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  
des Films The Drop – Bargeld die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied
    selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:0800 88 7 31 32

oder:
05202 / 73132
,
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per
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Sasse & Partner mahnen für Splendid Film GmbH auch B-Movies mit Steven Seagal ab

Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch immer wieder Filme Beachtung,
die man sonst nicht kennt.  Mir liegen
Abmahnungen dieser Kanzlei vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid Film GmbH. Aktuell
wird mit dem US-amerikanischen Thriller
„A Good Man – Gegen Alle Regeln
des Regisseurs Keoni Waxman ein sog. B-Movie mit Steven
Seagal
in der Hauprolle abgemahnt. 
Der DVD-Verkaufsstart in Deutschland war der 26. September 2014.
Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „A Good Man – Gegen Alle Regeln“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.
Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.
Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.
Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.