Die Augsburger Kanzlei
Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
verschickt Abmahnungen wegen angeblichem Filesharing mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Inzest 38“.
Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
verschickt Abmahnungen wegen angeblichem Filesharing mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Inzest 38“.
In diesen
Abmahnungen monieren die Kollegen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte die Verletzung der
Rechte der mir wohlbekannten Produktionsfirma INO
Handels & Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal. Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Erotikfilm „Inzest 38“ der Öffentlichkeit durch die
Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst
unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.
Abmahnungen monieren die Kollegen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte die Verletzung der
Rechte der mir wohlbekannten Produktionsfirma INO
Handels & Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal. Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Erotikfilm „Inzest 38“ der Öffentlichkeit durch die
Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst
unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Negele,
Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte fordert in den mir vorliegenden Schreiben neben der
üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten (957,60 €), sowie Ermittlungskosten durch
die Firma Media Protector GmbH (200,00 €), Gerichtskosten für die
Auskunftserteilung über die IP-Adresse (200,00
€) und Schadenersatz (500,00 €) in
Summe 1.857,50 €.
Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte fordert in den mir vorliegenden Schreiben neben der
üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten (957,60 €), sowie Ermittlungskosten durch
die Firma Media Protector GmbH (200,00 €), Gerichtskosten für die
Auskunftserteilung über die IP-Adresse (200,00
€) und Schadenersatz (500,00 €) in
Summe 1.857,50 €.
Als Vergleichszahlung wird ein pauschaler Schadenersatz
von 915,00 € angeboten.
von 915,00 € angeboten.
Nach meiner Rechtsauffassung geht die geforderte
Unterlassungserklärung deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus.
Unterlassungserklärung deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus.
Es stellt sich zudem die Frage, ob die mir vorliegenden
Abmahnungen der Kanzlei Negele,
Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte dem neuen § 97a
UrhG entsprechen und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert
werden können.
Abmahnungen der Kanzlei Negele,
Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte dem neuen § 97a
UrhG entsprechen und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert
werden können.
Im Hinblick auf
die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload
von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte ich
den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht. So hat etwa das
LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm
die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen.
die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload
von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte ich
den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht. So hat etwa das
LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm
die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen.
Deswegen
gilt auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei
Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte:
gilt auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei
Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte:
- Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 915,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 915,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
der Forderung erreicht werden.
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.