Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an der US-amerikanisch-britischen Bibelverfilmung aus
2014 Exodus: Götter und Könige (Originaltitel: Exodus: Gods and Kings) des britischen Regisseurs und Co-Produzenten Sir
Ridley Scott ab.
2014 Exodus: Götter und Könige (Originaltitel: Exodus: Gods and Kings) des britischen Regisseurs und Co-Produzenten Sir
Ridley Scott ab.
Das Drehbuch
stammt Steven Zaillian, Jeffrey Caine, Bill Collage und Adam Cooper.
stammt Steven Zaillian, Jeffrey Caine, Bill Collage und Adam Cooper.
Die Handlung rekonstruiert das 2. Buch Mose und den darin
thematisierten Exodus, den Auszug der Israeliten aus der ägyptischen
Knechtschaft.
thematisierten Exodus, den Auszug der Israeliten aus der ägyptischen
Knechtschaft.
Christian Bale verkörpert Moses, der sein Volk aus der
Knechtschaft des Pharaos Ramses befreit. In weiteren Rollen sind Joel Edgerton,
Aaron Paul, Ben Kingsley und Sigourney Weaver zu sehen
Knechtschaft des Pharaos Ramses befreit. In weiteren Rollen sind Joel Edgerton,
Aaron Paul, Ben Kingsley und Sigourney Weaver zu sehen
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Exodus: Götter und Könige“ in Filesharing-Netzwerken.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Exodus: Götter und Könige“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Exodus: Götter und
Könige innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte
illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH des Films The Drop – Bargeld die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Könige innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte
illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH des Films The Drop – Bargeld die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied
selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.