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eBay: Aus Bielefeld kommt nicht nur gutes – bonodo UG verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Im November
hat noch der Rechtsanwalt Mark Schomaker
aus Werther für die bonodo UG mit
Sitz  Otto-Brenner-Str.209, 33604
Bielefeld Abmahnungen wegen der Verwendung von veralteten Widerrufsbelehrungen
auf eBay ausgesprochen.
Nun betreibt die
 bonodo
UG
 dieses Geschäft selber und mahnt
eBay-Händler wegen der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ab.

Die
Abmahnungen werden durch Herrn Neal
Goodall
von der bonodo UG
unterzeichnet.  Jetzt  werden also Schreiben im eigenen Namen
verschickt, die weder mit einem Aktenzeichen o.ä. versehen sind, noch sonst den
Eindruck einer „seriösen“ Abmahnung machen.

Richtig an der Abahnung ist lediglich, dass seit dem
13.06.2014  eine neue Widerrufsbelehrung gilt. 
Wird diese nicht verwendet,
drohen eBay-Händlern tatsächlich berechtigte Unterlassungsansprüche von
Mitbewerbern, die im Wege einer Abmahnung durchgesetzt werden können.

An der
Rechtmäßigkeit der Abmahnungen der bonodo
UG
 bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Nicht nur, dass diese Firma
sich kurze Zeit nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts gegründet und
alsbald mit dem Aussprechen von Abmahnungen begonnen hat; es lassen sich auch
keinerlei Produkte oder Dienstleistungen dieser Firma finden, mit
denen diese am Markt auftritt.
Dem mit „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wg. veralteter
Widerrufsbelehrung
“ betitelten Schreiben zufolge werden sowohl über den
Einzelhandel als auch das Internet Elektronikartikel, Textilien, Beauty und
Gesundheit und Handyzubehör jeglicher Art vertrieben – wo allerdings genau, ist
bislang unklar.
Weiteres
Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnungen ist die Tatsache,
dass die bonodo UG nicht
einmal die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Es wird lediglich
gefordert, die Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung binnen 72 Stunden zu
unterlassen. Darüber hinaus soll ein im Vergleich zu seriösen
Abmahnungen vergleichsweise geringer Betrag von 87,60 € an Schadensersatz gezahlt werden. Hier wird
offensichtlich versucht schnell Geld abzugreifen, da bei derart geringen
Beträgen die Hemmschwelle des Abgemahnten, schnell zu zahlen, um “seine Ruhe zu
haben” nicht sehr hoch sein dürfte.

Ich rate
dringend davon ab, hier irgendwelche Zahlungen zu leisten. Diversen Foren kann
man entnehmen, dass die Abmahntätigkeit von erheblichem Umfang sein muss (bei
nur 87,60 € macht es halt die
Menge). Auch dieser erhebliche Umfang ist ein Indiz für die
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit.
Sollten Sie
eine Abmahnungen der bonodo UG erhalten
haben, bin ich Ihnen gerne zu einem sehr günstigen Pauschalpreis behilflich.

Denn so wird
im Verlaufe des Schreibens „gedroht“, wenn das Geld nicht eingeht wird die
Sache an einen Rechtsanwalt abgegeben, der dann selbstverständlich eine
Unterlassungserklärung fordern wird, so den dann üblichen Konditionen.


Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

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