Monat: März 2015
Klose aus Mannheim verschicken im Auftrag der Firma JAGO AG, Goran Jakovac, Ingersheimer Str. 12, 70499
Stuttgart wettbewerbsrechtliche und auch markenrechtliche Abmahnungen.
werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay, da die JAGO AG bei eBay dort u.a. unter den
Mitgliedsnamen „jago24online“ und „jago24-germany“ tätig ist und dort nahezu alle Gegenstände des
täglichen Lebens im Angebot hat und somit zu fast jedem und jeder in einem
Wettbewerbsverhältnis steht.
nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung
nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen
Fachanwalt.
die von den Rechtsanwälten Reble & Klose gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von den Rechtsanwälten Reble & Klose gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit den Rechtsanwälten
Reble & Klose Kontakt aufnehmen.
Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater möchte eine weitere Kanzlei
vom Kuchen des Filesharing-Abmahngeschäfts naschen.
Rechtsanwälte verschickt im Namen der DigiProtect
Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH, Abmahnungen wegen angeblich
illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten
Dateien die sich auch von anderen Kanzleien,wie Kornmeier & Partner oder auch von Graf von Westphalen, vertreten lässt.
bestimmtes Lied über eine Filesharing-Software heruntergeladen und hierdurch
Dritten den Zugriff hierauf ermöglicht habe.
Solution GmbH ermittelt worden sein. Ein sich hieran anschließendes
Auskunftsverfahren gegen den Provider habe zum Ergebnis geführt, dass die
IP-Adresse dem abgemahnten Anschlussinhaber zugeordnet worden ist.
Rechtsanwälte Steuerberater macht dabei einen Schadensersatz und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in
Höhe von 480,00 € geltend.
der Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der
Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 480,00 € verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und
der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der
oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß
tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von
Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte
(Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
Besucher). - Der BGH hat entschieden,
dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und
Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH,
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an der Folge „Guilty” der
US-amerikanischen Science-Fiction-Action-Fernsehserie „Arrow“ ab. Die Fernsehserie „Arrow“
basiert auf der Comicfigur Green
Arrow, dem Robin Hood des
DC-Universums, von Autor Mort Weisinger und Zeichner George Papp
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge „Arrow
– Guilty” in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 519,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.090,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
Heute hatte der Postbote schwer zu schleppen. Es kam Post von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten. Ich war ganz überrascht, laufen doch sonst von Waldorf Frommer die Schreiben nach 18:00 Uhr durchs Faxgerät ein.
Diesmal gab es fünf Seiten mit dem Titel “ Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft – Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“, die dann auf Seite mit so Überschriften wie: Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt und Ihre Mandantschaft hat die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt starten um dann auf Seite zwei mit Ihre Mandantschaft erzwingt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und Das vorliegende Verfahren ist nach alter Rechtslage zu beurteilen weiterzumachen und um dann mit debconresken Zügen zu kommen:
Ihre Mandantschaft hat nunmehr folgende Wahlmöglichkeiten.
1. Ihre Mandantschaft vermeidet weitere Kosten und erfüllt die offenen Zahlungsansprüche
2. Ihre Mandantschaft wünscht die gerichtliche Klärung der Angelegenheit
Man könnte das Schreiben ja ernst nehmen, wenn nicht zwischendurch der folgende Satz eingeflochten worden wäre:
Mit fristgemäßer Übersendung der geforderten Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung ist die Auseinandersetzung für Ihre Mandantschaft endgültig erledigt.
Wir erinnern uns, gestartet wurde mit :
Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt
Man möchte noch drunter schreiben, ja alte Rechtslage stimmt, aber bis auf das AG München haben alle anderen Amtsgerichte den BGH (Urteil vom 8. Januar 2014 –
I ZR 169/12 – BearShare; Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 – Morpheus )Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„.verstanden und setzen die Rechtsprechung auch um.
Das Schreiben endet mit dem schönen Satz:
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass unsere Mandantschaft angesichts des bisherigen Verlaufs zu inhaltlichen Diskussionen nicht mehr bereit ist.
Habe ich verstanden. Führen wir dann vor Gericht. Insbesondere die Diskussion zur sekundären Darlegungslast und zu Mehrpersonenhaushalten etc..
angebliches Filesharing an dem Musikalbum „ 1000 Forms of Fear“, dem sechsten Album der australischen
Singer-Songwriterin SIA ab.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums „
SIA – 1000 Forms
of Fear“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per
Fax.
es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email, per
Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Filesharing an dem US-amerikanischen Krimi-Thriller aus dem Jahr 2014 „Nightcrawler – Jede Nacht hat ihren Preis (Originaltitel: Nightcrawler)“ ab. Das
Regiedebüt von Dan Gilroy, der auch das Drehbuch schrieb, handelt von
einem jungen soziopathischen Mann, der sich in Los Angeles als freier
Journalist auf die Suche nach sensationellen Bildern von Unfällen und
Verbrechen macht. In den Hauptrollen sind Jake Gyllenhaal (der für seien
Darbietung eeine Golden Globe Nominierung erhielt) , Rene Russo, Riz Ahmed und
Bill Paxton zu sehen. Premiere hatte der Film am 5. September 2014 beim Toronto
International Film Festival. Der deutsche Kinostart war am 13. November 2014.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Nightcrawler – Jede Nacht hat
ihren Preis“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Kürzel steht für die namensgebenden Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Total War: Rome II“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei .rka die Verletzung der Rechte der Firma
Koch Media GmbH aus Höfen in
Österreich. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „Total War: Rome II“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von Höhe 800,00 €, Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der .rka Rechtsanwälte in Verbindung! Jede
noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 800,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen
im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten,
dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7 31 32,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
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führte Rob Thomas, der auch das Drehbuch schrieb und den Film
mitproduzierte.
gleichnamigen Fernsehserie aus den Jahren 2004 bis 2007. Die
titelgebende Hauptfigur wird erneut von Kristen Bell gespielt. Die
Premiere fand am 8. März 2014 auf dem South by Southwest-Festival statt und
lief ab dem 14. März 2014 in den amerikanischen Kinos. In Deutschland lief der
Film bereits am 13. März 2014 an.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Veronica Mars“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
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