Kategorien
Uncategorized

Prof. Dr. Hoeren – Neues Skript Internetrecht – Stand: April 2015


Das beliebte und umfassende Skript zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist in der neuen Fassung April 2015 erschienen:http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf
Kategorien
Uncategorized

eBay: Abmahnung der JAGO AG durch Rechtsanwälte Reble & Klose

Die Rechtsanwälte Reble &
Klose
aus Mannheim   verschicken im Auftrag der Firma JAGO AG, Goran Jakovac, Ingersheimer Str. 12, 70499
Stuttgart wettbewerbsrechtliche und auch markenrechtliche
Abmahnungen.
Abgemahnt
werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay, da die  JAGO AG bei eBay dort u.a. unter den
Mitgliedsnamen „jago24online“ und „jago24-germany“  tätig ist und dort nahezu alle Gegenstände des
täglichen Lebens im Angebot hat und somit zu fast jedem und jeder in einem
Wettbewerbsverhältnis steht.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie
nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung
nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen
Fachanwalt.
Nutzen Sie
die von den Rechtsanwälten Reble & Klose gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von den Rechtsanwälten Reble & Klose gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit den Rechtsanwälten
Reble & Klose
Kontakt aufnehmen.
Ich helfe
Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Kategorien
Uncategorized

Filesharing: Berliner Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater möchte auch ein Stück vom Kuchen

Mit der Berliner Kanzlei von Kenne
Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater 
möchte eine weitere Kanzlei
vom Kuchen des Filesharing-Abmahngeschäfts naschen.

Die Kanzlei von Kenne Partnerschaft
Rechtsanwälte 
verschickt im Namen der  DigiProtect
Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH
, Abmahnungen wegen angeblich
illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten
Dateien die sich auch von anderen Kanzleien,wie Kornmeier & Partner oder auch von Graf von Westphalen, vertreten lässt.
Vorgeworfen wird, dass man als Anschlussinhaber ein
bestimmtes Lied über eine Filesharing-Software heruntergeladen und hierdurch
Dritten den Zugriff hierauf ermöglicht habe.
Die IP-Adresse soll über die Firma DigiRights
Solution GmbH
 ermittelt worden sein. Ein sich hieran anschließendes
Auskunftsverfahren gegen den Provider habe zum Ergebnis geführt, dass die
IP-Adresse dem abgemahnten Anschlussinhaber zugeordnet worden ist.
Die Kanzlei von Kenne Partnerschaft
Rechtsanwälte Steuerberater 
macht dabei einen Schadensersatz und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in
Höhe von 480,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen
der Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte:
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der
    Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 480,00 € verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und
    der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der
    oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß
    tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von
    Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte
    (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
    Besucher).
  • Der BGH hat entschieden,
    dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und
    Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
    BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH,
    Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus
     ).
  • Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Kategorien
Uncategorized

Filesharing: Im Radar von Waldorf Frommer steht die Folge Guilty der Serie Arrow

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an der Folge  „Guilty” der
US-amerikanischen Science-Fiction-Action-Fernsehserie „Arrow“ ab. Die Fernsehserie „Arrow“
basiert auf der Comicfigur Green
Arrow,
dem  Robin Hood des
DC-Universums, von Autor Mort Weisinger und Zeichner George Papp
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge „Arrow
– Guilty”
in Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 519,50 € geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte
:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 1.090,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
    Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
    Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7  31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen
Kategorien
Uncategorized

Wandeln die Rechtsanwälte Waldorf Frommer etwa auf den Spuren der Debcon GmbH?

Heute hatte der Postbote schwer zu schleppen. Es kam Post von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten. Ich war ganz überrascht, laufen doch sonst von Waldorf Frommer die Schreiben nach 18:00 Uhr durchs Faxgerät ein.


Diesmal gab es fünf Seiten mit dem Titel “ Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft – Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“, die dann auf Seite mit so Überschriften wie: Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt und Ihre Mandantschaft hat die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt starten um dann auf Seite zwei mit Ihre Mandantschaft erzwingt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und Das vorliegende Verfahren ist nach alter Rechtslage zu beurteilen weiterzumachen und um dann mit debconresken Zügen zu kommen:


Ihre Mandantschaft hat nunmehr folgende Wahlmöglichkeiten.


1. Ihre Mandantschaft vermeidet weitere Kosten und erfüllt die offenen Zahlungsansprüche
2. Ihre Mandantschaft wünscht die gerichtliche Klärung der Angelegenheit


Man könnte das Schreiben ja ernst nehmen, wenn nicht zwischendurch der folgende Satz eingeflochten worden wäre:


Mit fristgemäßer Übersendung der geforderten Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung ist die Auseinandersetzung für Ihre Mandantschaft endgültig erledigt.


Wir erinnern uns, gestartet wurde mit :


Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt


Man möchte noch drunter schreiben, ja alte Rechtslage stimmt, aber bis auf das AG München haben alle anderen Amtsgerichte den BGH (Urteil vom 8. Januar 2014 –
I ZR 169/12 – BearShare
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 –
Morpheus
)Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens
.verstanden und setzen die Rechtsprechung auch um.



Das Schreiben endet mit dem schönen Satz:


Wir bitten allerdings um Verständnis, dass unsere Mandantschaft angesichts des bisherigen Verlaufs zu inhaltlichen Diskussionen nicht mehr bereit ist.


Habe ich verstanden. Führen wir dann vor Gericht. Insbesondere die Diskussion zur sekundären Darlegungslast und zu Mehrpersonenhaushalten etc..

Kategorien
Uncategorized

Filesharing: SIA – 1000 Forms of Fear

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH
angebliches Filesharing an dem Musikalbum „
1000 Forms of Fear“,  dem  sechsten Album der australischen
Singer-Songwriterin SIA ab.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums

SIA – 1000 Forms
of Fear“
in
Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte
:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte
eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per
Fax.
Besser und unkomplizierter wäre
es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7  31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

Kategorien
Uncategorized

„Nightcrawler – Jede Nacht hat ihren Preis“ – Illegales Filesharing auch, sagt Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft angebliches
Filesharing an dem US-amerikanischen Krimi-Thriller aus dem Jahr 2014
 „Nightcrawler – Jede Nacht hat ihren Preis (Originaltitel: Nightcrawler)“ ab. Das
Regiedebüt von Dan Gilroy, der auch das Drehbuch schrieb, handelt von
einem jungen soziopathischen Mann, der sich in Los Angeles als freier
Journalist auf die Suche nach sensationellen Bildern von Unfällen und
Verbrechen macht. In den Hauptrollen sind Jake Gyllenhaal (der für seien
Darbietung eeine Golden Globe Nominierung erhielt) , Rene Russo, Riz Ahmed und
Bill Paxton zu sehen. Premiere hatte der Film am 5. September 2014 beim Toronto
International Film Festival. Der deutsche Kinostart war am 13. November 2014.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Nightcrawler – Jede Nacht hat
ihren Preis“    
in Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7  31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

Kategorien
Uncategorized

Manche Computerspiele passen eben in die Zeit – Total War: Rome II

Die Rechtsanwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte, das
Kürzel steht für die namensgebenden Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Total War: Rome II“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   .rka die Verletzung der Rechte der Firma
Koch Media GmbH aus Höfen in
Österreich. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel  „Total War: Rome II“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei  .rka 
Rechtsanwälte
fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von Höhe 800,00 €, Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei .rka 
Rechtsanwälte
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der .rka  Rechtsanwälte in Verbindung! Jede
    noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 800,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen
    im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten,
    dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder
05202 / 7  31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

Kategorien
Uncategorized

Filesharing: Veronica Mars von der High School über das College zu Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Warner Bros Entertainment GmbH angebliches Filesharing an der  US-amerikanischen Spielfilm aus dem Jahr 2014  „Veronica Mars (Film)“. Regie
führte Rob Thomas, der auch das Drehbuch schrieb und den Film
mitproduzierte.
Der Film „Veronica Mars“ beruht auf der
gleichnamigen Fernsehserie aus den Jahren 2004 bis 2007
. Die
titelgebende Hauptfigur wird erneut von Kristen Bell gespielt. Die
Premiere fand am 8. März 2014 auf dem South by Southwest-Festival statt und
lief ab dem 14. März 2014 in den amerikanischen Kinos. In Deutschland lief der
Film bereits am 13. März 2014 an.


Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Veronica Mars“ in Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei),
oder: 05202 / 7 31 32
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

Kategorien
Uncategorized

Fotorecht: Neue Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Getty Images, Inc.

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt auch im Jahr 2015 wieder Verletzungen von Urheberrechten an Fotos und Bildern ab.
Es liegen mir mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer  vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen monieren die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Verletzung der Rechte der Firma Getty Images, Inc. . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung gefordert.
Im ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.
In weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell 4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto ausmachen würden.
Auffällig an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
Das widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob Getty Images, Inc. tatsächlich  sämtliche Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bildern hat.
Dies bedarf aber einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht versierten Fachanwalt.
Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen kann.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.