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eBay: Peter Förster aus Wolfsburg verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im eigenen Namen

Immer mehr Abmahner verzichten auf die Dienste von
Rechtsanwälten. Man kann nun spekulieren, o sich immer weniger Rechtsanwälte
ihren Ruf zerstören wollen um mit dem Makel „Ebay-Abmahnanwalt“ rumzulaufen
oder ob die Abmanwilligen sich die Kohle selber einstecken wollen.
Es
mag ja auch nur der rührige Wunsch nach lauterem Wettbewerb sein, der dann
geringere Pauschalen als nach Anwaltsabmahnungen den Abgemahnten treffen soll.

Ich weiß nun nicht, was der Anlass bei Peter Förster, Neue Str. 27b, 3844
Wolfsburg
gewesen ist, auf jeden Fall mahnt der Mann Wettbewerber auf der
Plattform eBay ab, welche wie er Ersatzteile für Autos an den Mann und die Frau
bringen wollen.
Peter
Förster
mahnt eBay-Händler wegen der Verwendung einer veralteten
Widerrufsbelehrung ab bzw. wenn diese ebenso wie ein Impressum nicht vorhanden
ist, Peter Förster aber meint es
handele sich um einem gewerblichen Account ohne, dass dieses deutlich wird.
Der Wolfsburger Peter Förster sendet sogar den Entwurf
einer Unterlassungserklärung mit, welche selbstverständlich in der Form nicht
unterzeichnet werden sollte. Darüber hinaus soll ein Betrag in Höhe von  275,00
als Unkostenpauschale für Recherchen, Porto und Telefon gezahlt werden.
Ganz davon ab, dass es keine Unkosten gibt, ist
beachtlich, dass Herr Peter Förster für
Recherchen Geld haben möchte.
Hier wird offensichtlich versucht schnell Geld
abzugreifen, da bei derart geringen Beträgen die Hemmschwelle des Abgemahnten,
schnell zu zahlen, um “seine Ruhe zu haben” nicht sehr hoch sein dürfte.
Ich rate dringend davon ab, hier irgendwelche Zahlungen
zu leisten. Diversen Foren kann man entnehmen, dass die Abmahntätigkeit von
erheblichem Umfang sein muss (bei nur 275,00 € macht es halt die Menge). Auch
dieser erhebliche Umfang ist ein Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit der
Abmahntätigkeit.
Sollten Sie eine Abmahnungen von Herrn Peter Förster erhalten haben, bin ich
Ihnen gerne zu einem sehr günstigen Pauschalpreis behilflich.
Denn so wird im Verlaufe des Schreibens „gedroht“, wenn
das Geld dieser für den Abgemahnten „preiswerteren
Variante der Abmahnung“
nicht eingeht wird die Sache an einen Rechtsanwalt
abgegeben so den dann üblichen Konditionen.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

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