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Wandeln die Rechtsanwälte Waldorf Frommer etwa auf den Spuren der Debcon GmbH?

Heute hatte der Postbote schwer zu schleppen. Es kam Post von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten. Ich war ganz überrascht, laufen doch sonst von Waldorf Frommer die Schreiben nach 18:00 Uhr durchs Faxgerät ein.


Diesmal gab es fünf Seiten mit dem Titel “ Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft – Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“, die dann auf Seite mit so Überschriften wie: Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt und Ihre Mandantschaft hat die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt starten um dann auf Seite zwei mit Ihre Mandantschaft erzwingt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und Das vorliegende Verfahren ist nach alter Rechtslage zu beurteilen weiterzumachen und um dann mit debconresken Zügen zu kommen:


Ihre Mandantschaft hat nunmehr folgende Wahlmöglichkeiten.


1. Ihre Mandantschaft vermeidet weitere Kosten und erfüllt die offenen Zahlungsansprüche
2. Ihre Mandantschaft wünscht die gerichtliche Klärung der Angelegenheit


Man könnte das Schreiben ja ernst nehmen, wenn nicht zwischendurch der folgende Satz eingeflochten worden wäre:


Mit fristgemäßer Übersendung der geforderten Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung ist die Auseinandersetzung für Ihre Mandantschaft endgültig erledigt.


Wir erinnern uns, gestartet wurde mit :


Ihre Mandantschaft hat die Unterlassungsansprüche erfüllt


Man möchte noch drunter schreiben, ja alte Rechtslage stimmt, aber bis auf das AG München haben alle anderen Amtsgerichte den BGH (Urteil vom 8. Januar 2014 –
I ZR 169/12 – BearShare
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 –
Morpheus
)Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens
.verstanden und setzen die Rechtsprechung auch um.



Das Schreiben endet mit dem schönen Satz:


Wir bitten allerdings um Verständnis, dass unsere Mandantschaft angesichts des bisherigen Verlaufs zu inhaltlichen Diskussionen nicht mehr bereit ist.


Habe ich verstanden. Führen wir dann vor Gericht. Insbesondere die Diskussion zur sekundären Darlegungslast und zu Mehrpersonenhaushalten etc..

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