Das AG
Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.04.2015, Az. 57 C 9342/14 entschieden,
dass ein privater Filesharer bezüglich der Verbreitungshandlung nicht
bereichert ist , weil zumindest § 818 Abs. 3 BGB greift. Zudem wurde der
Klägerin ein Schadenersatz gemäß Lizenzanalogie in Höhe von 121,00 €
zugesprochen.
Die Berechnung des Betrages durch das AG Düsseldorf zeugt von großer Kenntnis. Absolut lesenswert.
Monat: Mai 2015
Auch in einer neuerlichen Sache, welche heute von mir für einen auswärtigen Kollegen in Untervollmacht vor dem AG Bielefeld verhandelt wurde, ließ das Gericht keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Klageforderung verjährt sei.
In diesem Fall wurde die Verjährung darauf gestützt, dass sich die Klagesumme, außer in der Klage und im Mahnbescheid in keinem vorgerichtlichen Schreiben der Klägerin finden lasse und so die Forderung nicht ausreichend konkretisiert sei, was dazu führen würde, dass der Mahnbescheid keine verjährungshemmende Wirkung entfalten würde und somit die Klageforderung verjährt sei.
Am Rande fragte die Vorsitzende Richterin den Klägervertreter ob die Klägerin schon einmal über die Anwendbarkeit des § 128 Abs. 2 ZPO nachgedacht habe, da die Anreise für die Beklagten, hier aus Bocholt, doch in keinem Verhältnis zu der Verhandlungsdauer stünde und man sich eher mit den rechtlichen Problemen beschäftigen würde, als dass den die Beklagten hier tatsächliches zur Erhellung der Sachlage beitragen könnten.
Nach den rechtlichen Hinweisen zur Verjährung des Gerichts, ist vom Urteil keine große Überraschung mehr zu erwarten.
Es ist ja immer ein schöner Moment, wenn der Postbote, sofern er nicht streikt, die Post austrägt und dabei auch noch zwei erfolgreiche Urteile einwirft. So auch heute. Das Amtsgericht Bielefeld hat in zwei weiteren Fällen, in denen die IT-Kanzlei Gerth zwei ehemals von der Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte abgemahnte Telefonanschlussinhaber in Klagen wegen Schadensersatz und Ersatz der (wohl nie) ausgezahlten Rechtsanwaltsgebühren verteidigt hat.
Interessant ist aber der Umstand, dass die beide Richter des AG Bielefeld unterschiedliche Ansätze für die Klageabweisung gewählt haben.
Während in der Sache 42 C 656/14, betrieben von der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der KSM GmbH, im Sinne der Rechtsauffassung des LG Bielefeld zur 3jährigen Verjährungsfrist entschieden worden ist, dass der Mahnbescheid die Verjährung mangels Konkretisierung nicht gehemmt hat, liest sich das Urteil gegen die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, diese auch wieder vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, Az. 42 C 842/14, wie eine Zusammenfassung und Analyse der sekundären Darlegungslast in Zusammenhang mit den Anforderungen im familiären Zusammenhang.
Auf neun (9) Seiten bekommt die Klägerin erklärt wie die Sekundäre Darlegungslast nach dem im BearShare-Urteil des BGH (Urteil vom 08.01.2014 – Az. I ZR 169/12) auszulegen ist warum die nach Ansicht des Richters Pohlmann auch die ob ihrer überhöhten Anforderungen gerade an die sekundäre Darlegungslast falschen Entscheidungen des LG München (Az. 1 S 26548/13), AG Düsseldorf ( Az. 57 C 9062/14) und AG Koblenz Az. 152 C 887/14) nicht anwendbar sind.
Insbesondere auch die Besonderheit des Schutzes der Familie (Art. 6 GG) und den Auskunftsanspruch im Näheverhltnis des § 383 ZPO wird im Urteil ausführlich gewürdigt.
Beide Urteile verdeutlichen, dass es die Abmahnkanzleien am Gerichtsstandort Bielefeld extrem schwer haben mit ihren Forderungen durchzudringen.
Eine der Kanzleien mit dem wohl größten Output an Abmahnungen, die Kanzlei Waldorf Frommer, hat dies wohl erkannt. Was selbstverständlich nur eine reine Mutmaßung meinerseits ist, aber wenn man sich den Blogeintrag der Kanzlei Waldorf Frommer vom 06. Mai 2015 ansieht, welcher nicht ganz unbescheiden den Titel: *Update* Nach dem Wegfall des „Fliegenden Gerichtsstands” – Rechteinhaber klagen bundesweit. Mit Erfolg! trägt fällt sofort auf, dass die Kanzlei Waldorf Frommer über kein positives Urteil, welches sie vor dem Amtsgericht Bielefeld erstritten hätte, berichtet.
Dies kann Zufall sein, der zuständige Mediensachbearbeiter der Bielefeld-Verschwörung erliegen sein oder entsprechende Urteile einfach vergessen haben oder auch dem Umstand zu verdanken sein, dass niemand aus dem Beritt des AG Bielefeld Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an Werken der von der Kanzlei Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber begeht – was die hier vorliegenden Abmahnungen nicht bestätigen – oder was auch immer.
Ich glaube aber einfach es gibt, zumindest Stand heute, keine solchen Urteile und Abmahnkanzleien haben es auf Grund der gefestigten Rechtsprechung des AG Bielefeld und des LG Bielefeld ziemlich schlechte Karten, zumindest wenn die Abgemahnten anwaltlich ordentlich vertreten werden.
Trotz der eindeutigen Haltung des LG Bielefeld zu Verjährungsfristen und sekundärer Darlegungslast versucht es die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte immer wieder mit Berufungen gegen Urteile des AG Bielefeld.
Selbst in dem Fall, in dem der Zeuge Ben Perino nichts Verwertbares zum Thema korrekte Ermittlung des Anschlussinhabers sagen konnte.
Gegen eine Berufung ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, aber wenn noch nicht einmal der ermittelnde Zeuge die korrekte Ermittlung bestätigen konnte, weiß ich nicht wie sinnvoll dies ist. Man wird sehen und ich werde berichten.
Die RGF Productions Ltd. ließ den Rechtsanwalt Rainer Munderloh noch im April Abmahnungen verschicken mit dem Vorwurf Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an Filmen der Erwachsenenunterhaltung, also umgangssprachlich Pornos, begangen zu haben.
Die RGF Productions Ltd. wurde dann am 06.05.2015 dicht gemacht und nun kommt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt und macht nahtlos dort weiter. Für diese meldet sich nun Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH und macht Forderungen aus 2012 geltend.
Aus der angeblichen Ursprungsforderung in Höhe von 1.653,30 € werden mit Zinsen und angeblichen Inkassokosten in Höhe von 215,00 € schnell über 2.000,00 €.
Wie die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nun aber die Inkassokosten rechtfertigen möchte ist mir ein Rätsel, schließlich kam die Abmahnung im Jahr 2012 doch von Rechtsanwalt Rainer Munderloh.
Dieser hätte im Auftrag der RGF Productions Ltd. klagen können und damit sind die
anfallenden Kosten der Beauftragung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach vorheriger (erfolgloser)
Einschaltung eines Rechtsanwalts keine “notwendigen”
Kosten der Rechtsverfolgung.
Auf diesen Kosten, sofern denn überhaupt mal eine Klage kommen sollte und dann auch noch ein Gericht die Kosten als tatsächlich begründet ansehen würde, was nach der neuesten BGH-Rechtsprechung nicht passieren wird, bleibt die RGF Filmvertrieb UG haftungsbeschränkt schon mal sitzen.
Ich werde der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH jetzt mal im Auftrag der verschiedenen Mandanten einen unfreundlichen Brief schicken und die Forderung selbstverständlich vollumfänglich zurückweisen.
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen verschiedene
Gerichte den Schadensersatz deutlich reduziert haben oder den Filmen sogar die
zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen haben (LG MünchenI mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12).
Sollten Sie auch eine solche Mahnung oder gar Abmahnung erhalten haben und es leid sein, ständig mit der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH schriftlich zu
verkehren, dann rufen Sie mich einfach an und geben die Sache in die Hände eines in Sachen Filesharing spezialisierten Fachanwaltes.
Ich hatte ja schon häufiger über Abmahnungen des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. berichtet, welche vor allem Händler der Plattform eBay treffen.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat und sich dann mittels einer Unterlassungserklärung zur Unterlassung eines vorher abgemahnten Rechtsverstoßes verpflichtet hat, sollte tunlichst auf die Einhaltung des Unterlassungsversprechens achten.
Denn der IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. kontrolliert die Einhaltung und macht in Fällen des Verstoßes Vertragsstrafen geltend. macht weiterhin Vertragsstrafen geltend.
In einem mir vorliegenden Fall wurde eine Woche nach Erhalt der Unterlassungserklärung der Shop kontrolliert und eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € aufgerufen..
Daher ist von großer Bedeutung, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen.
Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
mit dem Hauptdarsteller Bradley Cooper und Andrew Lazar,
Hall das Drehbuch schrieb..
Lebensgeschichte des Scharfschützen Chris Kyle, der mit über 160
bestätigten Tötungen laut US-Verteidigungsministerium der erfolgreichste
amerikanische Scharfschütze ist.
Sniper: 160 tödliche Treffer – Der beste Scharfschütze des US-Militärs packt
aus.
im Rahmen des AFI Festivals in Los Angeles statt. In den US-Kinos lief er am
25. Dezember 2014 an; der Filmstart in Deutschland war am 26. Februar 2015.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ American Sniper ” in Filesharing-Netzwerken.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei),
oder: 05202 / 7 31 32
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Drop – Bargeld des belgischen Regisseurs Michaël R. Roskam
ab.
Das
Drehbuch stammt von Autor Dennis Lehane,
der dazu seine eigene Kurzgeschichte Animal
Rescue verarbeitete. Lehane schrieb bereits die Romanvorlagen zu den Filmen
Mystic River (2003), Gone Baby Gone (2007) und Shutter Island (2010).
Matthias Schoenaerts und John Ortiz. Der Schauspieler James Gandolfini, der im
Juni 2013 verstarb, ist hier in seiner letzten Rolle zu sehen.
Film Festivals am 12. September 2014. Der Film wird von 20th Century Fox
vertrieben und kam in Deutschland am 4. Dezember 2014 in die Kinos.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ The Drop – Bargeld“ in Filesharing-Netzwerken.
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
Germany GmbH des Films The Drop –
Bargeld die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus
Hamburg verschickt Abmahnungen mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an
Urheberrechten der Firma „Malibu Media LLC“ Aktuell soll der Film aus der
Erwachsenenunterhaltung „X-Art – Let Me Join You – Bea, Adel ” betroffen sein. In diesen Abmahnungen moniert
die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der Firma „Malibu
Media LLC“.
– Let Me Join You – Bea, Adel“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines
pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00
€ für die Anwaltskosten (215,00 €) pauschale Ermittlungskosten (20,00 €)
und Schadensersatz (500,00 €) gefordert.
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 735,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt. - Den von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geltend gemachten Ansprüchen lässt sich
angesichts der jüngsten Rechtsprechung zum Filesharing, insbesondere für
Pornofilmchen, eine Menge entgegenhalten: - So hat etwa das LG München I
mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm die zur
Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als
Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen. - Damit scheiden dann von
vornherein sämtliche mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche aus. - Die Ansprüche auf Schadensersatz
und Kostenerstattung entfallen zudem, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber
zum einen Umstände darlegen kann, aus denen sich die ernsthafte
Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs, nämlich die Alleintäterschaft
eines anderen Nutzers, ergibt und er zum anderen seinen Hinweis- und
Kontrollpflichten hinsichtlich der Nutzung seines Internetanschlusses
durch Dritte nachgekommen ist. - Selbst wenn trotz der guten
Argumente gegen eine Verantwortung des Anschlussinhabers der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde
nach gegeben sein sollte, wird dieser sich der Höhe nach nicht auf die von
der Gegenseite angesetzten 735,00 €
belaufen. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
31 32,
Frommer mahnt aktuell für Constantin
Film Verleih GmbH angebliches Filesharing an dem britisch-deutschen geschmeidig
inszenierten, berührend-witzigen Liebesfilm aus dem Jahr 2014 „Love, Rosie
– Für immer vielleicht“ (Originaltitel: (Love, Rosie) ab. Regie führte der deutsche Regisseur Christian Ditter (Türkisch
für Anfänger (Fernsehserie), Doctor’s Diary (Fernsehserie), Vorstadtkrokodile, Vorstadtkrokodile
2, Wickie auf großer Fahrt).
irischen Schriftstellerin Cecelia Ahern.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Love, Rosie – Für immer vielleicht“
in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
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