Der Hamburger
Rechtsanwalt Yussof Sarwari, Feldstr. 60, 20357 Hamburg, mahnt
angebliche Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 14a, 42781 Haan lange
Zeit Mandantin der Hamburger Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte deren
freier Mitarbeiter der Rechtsanwalt
Yussof Sarwari noch ist, ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind
verschiedene Machwerke aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. War es
zwischenzeitlich die Umbenennung in ©-Law
GbR um für die Pornoindustrie
abmahnen zu können, so betreibt man jetzt in Hamburg eine Form des Outsourcing.
Rechtsanwalt Yussof Sarwari, Feldstr. 60, 20357 Hamburg, mahnt
angebliche Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 14a, 42781 Haan lange
Zeit Mandantin der Hamburger Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte deren
freier Mitarbeiter der Rechtsanwalt
Yussof Sarwari noch ist, ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind
verschiedene Machwerke aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. War es
zwischenzeitlich die Umbenennung in ©-Law
GbR um für die Pornoindustrie
abmahnen zu können, so betreibt man jetzt in Hamburg eine Form des Outsourcing.
Die
aktuellen Abmahnungen des Rechtsanwalts
Yussof Sarwari unterscheiden sich nicht vom Gros der urheberrechtlichen
Abmahnungen. Auch in den Abmahnungen für die G&G Media Foto-Film GmbH des Rechtsanwalts Yussof Sarwari wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.
aktuellen Abmahnungen des Rechtsanwalts
Yussof Sarwari unterscheiden sich nicht vom Gros der urheberrechtlichen
Abmahnungen. Auch in den Abmahnungen für die G&G Media Foto-Film GmbH des Rechtsanwalts Yussof Sarwari wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.
Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Yussof Sarwari:
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Yussof Sarwari:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt Yussof
Sarwari in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 650,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer
modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
hält (BGH,
Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH
hat mit Urteil vom
12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - Im
Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG
Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte ich den geltend
gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht. - Das LG München I mit Beschluss vom 29.
Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 hat einem Pornofilm die zur Bejahung des
Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines
individuellen geistigen Schaffens abgesprochen. - Das Amtsgericht Halle/Saale hat mit
Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €..
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.