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Outsourcing mal anders – Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt für G&G Media Foto-Film GmbH ab

Der Hamburger
Rechtsanwalt Yussof Sarwari,  Feldstr. 60, 20357 Hamburg, mahnt
angebliche Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 14a, 42781 Haan lange
Zeit Mandantin der Hamburger Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte deren
freier Mitarbeiter der Rechtsanwalt
Yussof Sarwari
noch ist, ab.  Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind
verschiedene Machwerke aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. War es
zwischenzeitlich die Umbenennung in ©-Law
GbR
  um für die Pornoindustrie
abmahnen zu können, so betreibt man jetzt in Hamburg eine Form des Outsourcing.
Die
aktuellen Abmahnungen des Rechtsanwalts
Yussof Sarwari
unterscheiden sich nicht vom Gros der urheberrechtlichen
Abmahnungen. Auch in den Abmahnungen für die G&G Media Foto-Film GmbH des Rechtsanwalts Yussof Sarwari wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.
Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Yussof Sarwari:
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt Yussof
    Sarwari
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 650,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
    Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer
    modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
    worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
    die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der
    Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
    haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH,
    Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In
    diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben
    Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
    der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
    Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
    keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
    hält (
    BGH,
    Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH
    hat mit
    Urteil vom
    12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens

    entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
    gesichertem WLAN besteht.
  • Im
    Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
    wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG
    Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13
    halte ich den geltend
    gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.
  • Das LG München I mit Beschluss vom 29.
    Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 hat einem Pornofilm die zur Bejahung des
    Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines
    individuellen geistigen Schaffens abgesprochen.
  • Das Amtsgericht Halle/Saale hat mit
    Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
    von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
    Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €..
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

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