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Debcon GmbH – lange gewartet, jetzt läuft die Faxmaschine wieder

Debcon  the never ending Story,
oder auch täglich grüßt das Murmeltier. Es hat etwas gedauert, aber pünktlich
am Freitag Abend um kurz nach 20:00 Uhr hat die Debcon
GmbH
 die Faxmaschine angeworfen. Passend zu der Meldung vom 05.05.2015
auf der Webseite der Debcon, dass nunmehr jeden Monat 1.000 Mahnbescheide beantragt werden sollen liefen die Schreiben der Firma durchs Faxgerät.



Und so sehen diese Schreiben aus:


Sehr geehrte
Damen und Herren,
wie bereits
veröffentlicht, wird die Debcon GmbH nach Überprüfung der wirtschaftlichen
Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners/Gegners monatlich über die
Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die
damit verbundenen Vollstreckungsbescheide beantragen. Falls und soweit es zu
Widersprüchen gegen Mahnbescheide kommen sollte, werden die Ansprüche, gefolgt
von Klagebegründungen durch auf Filesharing spezialisierte anwaltliche
Vertreter der Debcon GmbH, gerichtlich im sogenannten streitigen Verfahren vor
Gericht geltend gemacht bis zur Titulierung und der damit verbundenen 30
Jahre möglichen Vollstreckung in das Vermögen.
Wie Sie
mittlerweile durch vorausgegangene Schreiben wissen sind wir aufgrund unserer
Partnerschaft verpflichtet, die dann gerichtlich festgestellten Forderungen der
Schufa einzumelden.
Dies
vorausgeschickt wissen Sie, dass wir die gegen Ihre Mandantschaft bestehende
o.g. Forderung seit geraumer Zeit in außergerichtlicher Bearbeitung haben. Wir
wissen, dass bei dieser Forderung aufgrund im Vorfeld avisierter Einstellung
der außergerichtlichen Bearbeitung und Setzung Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“
die vorgenannten gerichtlichen Maßnahmen im Rahmen der Gesamtabwicklung von
15.000 Forderungen bevorsteht/unmittelbar bevorstehen.
Sollte
Ihnen/Ihrer Mandantschaft schon heute der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt
worden sein, betrachten Sie dieses Schreiben und die damit verbundenen
möglichen Abwicklungsmodalitäten als gegenstandslos. Auch dann, wenn
Ihnen/Ihrer Mandantschaft der Mahnbescheid im Rahmen der hier genannten
Zahlungsfrist zugeht und Ihre Mandantschaft keine und/oder noch keine Zahlung
geleistet haben. Der Mahnbescheid ersetzt dieses Schreiben vollumfänglich und der
im gerichtlichen Mahnbescheid enthaltene Forderungsbetrag zzgl. Kosten des
Verfahrens und Zinsen sind sodann vollständig zur Zahlung fällig. Wird
Ihnen/Ihrer Mandantschaft der Mahnbescheid nach Zahlung zugestellt, wird
die Debcon GmbH den Antrag unverzüglich zurücknehmen, einen Vergleich oder die
Erledigung erklären. Ist der gerichtliche Mahnbescheid noch nicht
beantragt, wird die automatisierte Antragsstellung durch Zahlungseingang
gestoppt.

Unter strenger Berücksichtigung der vorgenannten
Informationen hat Ihre Mandantschaft folgende drei Möglichkeiten das
automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durch das individuelles Tun Ihrer
Mandantschaft zu stoppen und die mit o.g. Inkassonummer verbundene Forderung
für Ihre Mandantschaft doch noch kostengünstig und schnell außergerichtlich zu
tilgen/zu erledigen.



1.       ) Ihre Mandantschaft zahlt auf die gegen ihn
bestehende Forderung von 1.152,19 € unmittelbar nach Erhalt dieser
Information und vor Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich
unter Angabe der o.g. Inkassonummer und des Namens 691,31 € auf unser u. g.
Konto ein.
Auf die
mit Mahnbescheid fällig werdenden Gerichts- u. sonstigen Kosten wird sodann –
sollten diese schon angefallen – sein verzichtet.
2.       ) Ihre Mandantschaft zahlt auf die gegen ihn
bestehende Forderung von 1.152,19 € unmittelbar nach Erhalt dieser
Information und vor Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich
unter Angabe der o.g. Inkassonummer und des Namens die erste von zwölf
gleichhohen Teilzahlungen in Höhe von 67,21 € (die erforderliche
Gesamtzahlung nach 12 Teilzahlungen
= 806,53 €) auf unser u. g. Konto ein. Die
Folgezahlung ist genau einen Monat, jeweils zum Tag der ersten Zahlung
pünktlich fällig und zahlbar. Auf die mit Mahnbescheid fällig werdenden
Gerichts- u. sonstigen Kosten wird sodann – sollten diese schon angefallen
sein – verzichtet.


3.       ) Sie und/oder Ihre Mandantschaft bestätigen
unmittelbar nach Erhalt dieser Information und vor Zustellung des
gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich unter Angabe der o.g.
Inkassonummer und Ihres Namens, dass Ihre Mandantschaft im Rahmen seiner
wirtschaftlichen Möglichkeiten mit der Debcon GmbH einen außergerichtlichen
Vergleich schließen möchte, die Forderung von 1.152,19 € zzgl. Kosten und
Zinsen anerkennt, gleichzeitig auf die Einrede der Verjährung verzichtet und
senden uns Informationen zu, aus denen die wirtschaftlichen Möglichkeiten
Ihrer Mandantschaft ableiten können. Danach erhalten Sie für Ihre
Mandantschaft von der Debcon GmbH einen zugeschnittenen außergerichtlichen
Vergleich zugeschickt. Auf die mit Mahnbescheid fällig werdenden Gerichts- u.
sonstigen Kosten wird sodann – sollten diese schon angefallen sein –
verzichtet.
Egal ob
Ihre Mandantschaft sich für eine der drei Möglichkeiten entscheiden will.
Egal ob Ihnen/Ihrer Mandantschaft der gerichtliche Mahnbescheid noch nicht
zugestellt wurde. Diese drei letzten Möglichkeiten einer außergerichtlichen
Klärung des Forderungskontos steht Ihrer Mandantschaft nur zur Verfügung, bis der
gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde oder längsten bis zum 02.08.2015,
Danach werden wir aufgrund bevorstehender
urlaubsbedingter dünner Mitarbeiterstärke nicht mehr ausreichend schnell
Anträge der gerichtlichen Mahnbescheide stoppen und/oder zurücknehmen können.
Um hier vorzubeugen ist diese Fristsetzung – auch und gerade speziell in dem
Interesse Ihrer Mandantschaft – erforderlich.


Debcon GmbH

Aktuelle
Forderungsaufstellung


Hauptforderung
EUR
1.026,80
Kosten
EUR
0,00
Zinsen
EUR
125,39
Gesamtforderung
EUR
1.152,19
*zzgl. Kosten des gerichtlichen
Mahnbescheides und der rechtlichen Vertretung wenn bereits beantragt und
zugestellt




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