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Wettbewerbsrecht: IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. macht Vertragsstrafe nach Verstoß gegen Unterlassungserklärung geltend

Ich hatte ja schon häufiger über Abmahnungen des  IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. berichtet, welche vor allem Händler der Plattform eBay treffen. 


Wer eine solche Abmahnung erhalten hat und sich dann mittels einer Unterlassungserklärung zur Unterlassung eines  vorher abgemahnten Rechtsverstoßes verpflichtet hat, sollte tunlichst auf die Einhaltung des Unterlassungsversprechens achten. 


Denn der IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. kontrolliert die Einhaltung und macht in Fällen des Verstoßes Vertragsstrafen geltend. macht weiterhin Vertragsstrafen geltend. 


In einem mir vorliegenden Fall wurde eine Woche nach Erhalt der Unterlassungserklärung der Shop kontrolliert und eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € aufgerufen..


Daher ist von großer Bedeutung, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. 


Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

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