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„Manolo und das Buch des Lebens“ klingt in der Beschreibung nicht so schlecht, deswegen findet er sich wohl auch in Filesharing-Netzwerken

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  angebliches Filesharing an dem  US-amerikanischer 3D-Animationsfilm der Reel
FX Creative Studios aus dem Jahr 2014 Manolo und das Buch des Lebens (Originaltitel:
The Book of Life)
ab.
Jorge Gutiérrez führte bei der Produktion Regie
und schrieb auch gemeinsam mit Douglas Langdale das Drehbuch. Die Musik
komponierte Gustavo Santaolalla und für den Schnitt war Ahren Shaw verantwortlich.
Die künstlerische Leitung lag bei Paul Sullivan.

Der Film
Manolo und das
Buch des Lebens
erzählt eine an die Sage von Orpheus und Eurydike
angelehnte Liebesgeschichte. In der englischsprachigen Fassung übernehmen unter
anderem Channing Tatum, Christina Applegate und Zoë Saldaña Sprechrollen.
Die deutschsprachige Premiere war am 9. Oktober 2014 in der Schweiz. In
Österreich war der Start für den 1. Januar 2015 und in Deutschland für den 12.
Februar 2015 angesetzt. (Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Manolo und das Buch des Lebens“        in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Manolo und das Buch des
Lebens
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH  
des Films Manolo und
das Buch des Lebens
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen, ganz bestimmten, Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied
    selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:0800 88 7 31 32

oder:
05202 / 73132
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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