Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Warner Bros Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanisch-britisch-australischen
Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2014 „Jupiter Ascending“ Regie
führten die Wachowski-Geschwister,
die auch als CO-Produzenten wirkten und das Drehbuch geschrieben haben.
Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2014 „Jupiter Ascending“ Regie
führten die Wachowski-Geschwister,
die auch als CO-Produzenten wirkten und das Drehbuch geschrieben haben.
Die
Wachowskis sind US-amerikanische Drehbuchautoren und Filmregisseure. Sie
bestehen aus Lana Wachowski (* 21. Juni 1965, geboren als Laurence,
zwischenzeitlich Larry) und Andy Wachowski (* 29. Dezember 1967, geboren als
Andrew Paul). Weltbekannt wurden sie durch die Matrix-Trilogie.
Wachowskis sind US-amerikanische Drehbuchautoren und Filmregisseure. Sie
bestehen aus Lana Wachowski (* 21. Juni 1965, geboren als Laurence,
zwischenzeitlich Larry) und Andy Wachowski (* 29. Dezember 1967, geboren als
Andrew Paul). Weltbekannt wurden sie durch die Matrix-Trilogie.
Alternative
Namen für das Duo sind die Eigenbezeichnung Wachowski Starship, sowie vor dem
Coming-Out von Lana: die Wachowski-Brüder, und danach die
Wachowski-Geschwister.
Namen für das Duo sind die Eigenbezeichnung Wachowski Starship, sowie vor dem
Coming-Out von Lana: die Wachowski-Brüder, und danach die
Wachowski-Geschwister.
In den
Hauptrollen von Jupiter Ascending sind
Channing Tatum, Mila Kunis und Sean Bean zu sehen. Premiere hatte der Film am
27. Januar 2015 beim Sundance Film Festival. US-Kinostart war der 6. Februar
2015; der deutsche Filmstart war am 5. Februar 2015
Hauptrollen von Jupiter Ascending sind
Channing Tatum, Mila Kunis und Sean Bean zu sehen. Premiere hatte der Film am
27. Januar 2015 beim Sundance Film Festival. US-Kinostart war der 6. Februar
2015; der deutsche Filmstart war am 5. Februar 2015
(Quelle:
Wikipedia)
Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Jupiter Ascending” in Filesharing-Netzwerken.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Jupiter Ascending” in Filesharing-Netzwerken.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei),
oder: 05202 / 7 31 32
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.