mbH aus Frankfurt vor mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Black
Sails“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der Berliner Firma Crystalis Entertainment UG
(haftungsbeschränkt).
ist eine US-amerikanische Abenteuerserie, die von Jonathan E. Steinberg und
Robert Levine für den Kabelsender Starz entwickelt wurde. Die Fernsehserie
erzählt die Vorgeschichte zu Robert Louis Stevensons Roman Die Schatzinsel und
integriert zugleich historische Piraten wie Jack Rackham, Anne Bonny, Charles
Vane, Benjamin Hornigold und Edward Low sowie historische Ereignisse wie den
Untergang der Urca de Lima mit in die Handlung. Produziert wird sie unter
anderem von Michael Bay. Die Erstausstrahlung in den Vereinigten Staaten
erfolgte am 25. Januar 2014 auf dem Sender Starz.
Ereignisse spielen etwa 20 Jahre vor der Handlung des Romans Die Schatzinsel:
Im Jahr 1715 macht Captain Flint mit seiner Crew Jagd auf das spanische
Schatzschiff Urca de Lima. Mit der erhofften großen Beute wollen sich die
Piraten auf der Karibikinsel New Providence Island zur Ruhe setzen, die zu
jener Zeit von Gesetzlosen, Prostituierten und entflohenen Sklaven bevölkert
ist und von der Familie Guthrie wirtschaftlich beherrscht wird. In dem Piraten
Charles Vane, zu dessen Crew auch die Piraten Anne Bonny und Jack Rackham
gehören, haben Flint und seine Mannschaft einen gefährlichen Konkurrenten.
deutsche Synchronisation entsteht nach einem Dialogbuch von Holger Twellmann
und unter der Dialogregie von Dietmar Wunder durch die Synchronfirma Scalamedia
GmbH in Berlin. (Quelle: Wikipedia)
der TV-Serie „Black Sails“. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
(haftungsbeschränkt) der TV-Serie Black Sails die hierfür notwendige
Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert neben der Abgabe einer
Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 850,00 € für die
Anwaltskosten und den Schadensersatz für die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten TV-Serie „ Black Sails“ in Filesharing-Netzwerken.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Verbindung! Jede noch so unbedachte
Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren
mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf
die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
können Sie sich gerne mit mir
:05202 / 7 31 32
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
Fax :05202 / 7 38 09 oder