Ich weiß nicht warum und verstehe es auch eigentlich nicht. Immer mehr Abmahnkanzleien nehmen ihre Klage zurück, nachdem ich zum ersten Mal erwidert habe.
Auch die Kanzlei Schulenberg & Schenk wollte sich nicht mit mir vor dem AG Bielefeld treffen und dabei hatten die aufwendig vorgetragen, sogar die persönlich geladene Klägerin von der Teilnahme an dem Termin entbinden lassen, den Termin wegen der Unabkömmlichkeit der eigenen Zeugen (Ermittler und Geschäftsführer der Klägerin) verschieben lassen. Also alles in allem wurde großer Aufwand betrieben.
Und dann werden 6 Zeugen aus der Familie der beklagten Anschlussinhaberin von mir angeboten und die Klägerin soll für ihre 2 Zeugen und meine 6 Zeugen Vorschüsse von jeweils 100,00 € zahlen und dann nehmen die die Klage am Donnerstag für den heute angesetzten Termin einfach zurück.
Und die Begründung: „aus prozessokönomischen Gründen“. Was ist denn das? Was soll denn das sein?
Rücknahme weil die Buxxe mit dem voll ist, was vorher den Mund gefüllt hat?
Erst auf dicke Hose machen und dann darin keinen Arsch haben?
Oder war es schlicht die Angst 800,00 € an Vorschuss leisten zu müssen um dann auf die Nase zu fallen, oder aber 800,00 € nicht zahlen zu wollen um dann beweispflichtig zu bleiben und damit auf die Nase zu fallen?
Ich werde es wohl nicht erfahren und die Mandantin freut es.