Immer wieder bekommt auch der Anwalt die Frage gestellt,
welches Rechtsgebiet er denn am liebsten bearbeiten würde. Die Frage klingt
wenig schwer und auch die Antwort könnte leicht sein. Meine ruft aber immer
wieder Stirnrunzeln und hochgezogene Augenbrauen hervor.
welches Rechtsgebiet er denn am liebsten bearbeiten würde. Die Frage klingt
wenig schwer und auch die Antwort könnte leicht sein. Meine ruft aber immer
wieder Stirnrunzeln und hochgezogene Augenbrauen hervor.
Denn „Gamesrecht“ neudeutsch auch „Gameslaw“ oder „Recht
der Computerspiele“ oder „Recht der Videospiele“ sind jetzt nicht so die ganz
klassischen Rechtsgebiete. Nicht mal für IT- und Urheber- und Medienrechtler.
der Computerspiele“ oder „Recht der Videospiele“ sind jetzt nicht so die ganz
klassischen Rechtsgebiete. Nicht mal für IT- und Urheber- und Medienrechtler.
Gamesrecht ist ein relativ neu geschaffenes Rechtsgebiet,
wenn auch noch nicht speziell geregelt und kodifiziert. Das Gamesrecht umfasst
in der Regel Rechtsfragen rund um Onlinespiele, MMOs, Virtuelle Welten, traditionelle
Computerspiele bzw. traditionelle Videospiele und Browserspiele.
wenn auch noch nicht speziell geregelt und kodifiziert. Das Gamesrecht umfasst
in der Regel Rechtsfragen rund um Onlinespiele, MMOs, Virtuelle Welten, traditionelle
Computerspiele bzw. traditionelle Videospiele und Browserspiele.

Die Fragestellungen beginnen bei Fragen des
urheberrechtlichen Schutzes einer ersten Entwicklungsidee, des Titelschutzes
von Namen, dem Markenschutz , über Schutz von Persönlichkeitsrechten,
Datenschutzaspekten, Fragen des Jugendschutzes und arbeitsrechtlichen Fragen
beim Einsatz von Mitarbeitern oder Freelancern, der Finanzierung solcher
Projekte durch Investoren oder Publisher, über Fragen des Vertriebes und des
Schutzes vor wettbewerbswidrigen Handlungen von Konkurrenzunternehmen bis hin
Accountsperren bei Onlinespielen, Erstattung von Leistungen von Nutzern, Wiederzulassung zu Onlinespielen oder Kündigung
von Free-to-play-Verträgen.
urheberrechtlichen Schutzes einer ersten Entwicklungsidee, des Titelschutzes
von Namen, dem Markenschutz , über Schutz von Persönlichkeitsrechten,
Datenschutzaspekten, Fragen des Jugendschutzes und arbeitsrechtlichen Fragen
beim Einsatz von Mitarbeitern oder Freelancern, der Finanzierung solcher
Projekte durch Investoren oder Publisher, über Fragen des Vertriebes und des
Schutzes vor wettbewerbswidrigen Handlungen von Konkurrenzunternehmen bis hin
Accountsperren bei Onlinespielen, Erstattung von Leistungen von Nutzern, Wiederzulassung zu Onlinespielen oder Kündigung
von Free-to-play-Verträgen.
Aber wer früh angefangen hat zu „daddeln“ kommt
eigentlich, zumindest wenn er auch noch Anwalt ist, schnell dahin, dass die
Rechtsfragen rund um Spiele, ganz gleich ob klassische Brettspiele,
Computerspiele oder Onlinespiele, vielfältig und interessant sein können.
eigentlich, zumindest wenn er auch noch Anwalt ist, schnell dahin, dass die
Rechtsfragen rund um Spiele, ganz gleich ob klassische Brettspiele,
Computerspiele oder Onlinespiele, vielfältig und interessant sein können.
Insbesondere auch deshalb, weil das Rechtsgebiet bisher
ohne eigene Regeln auskommt und es auch nur vereinzelte Urteile gibt, und es
eher dem anglo-amerikanischen Case
Law ähnelt bereitet es Spaß an der juristischen Argumentation.
ohne eigene Regeln auskommt und es auch nur vereinzelte Urteile gibt, und es
eher dem anglo-amerikanischen Case
Law ähnelt bereitet es Spaß an der juristischen Argumentation.