Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch
immer wieder Filme Beachtung, die man sonst nicht wahrnehmen würde. Eventuell liegt es daran, dass die
Rechteinhaberin, die Firma Splendid
Film GmbH mit solchen Filmen das Programm
anspruchsvoller gestalten will. Mir liegen mun Abmahnungen der
Kanzlei Sasse & Partner vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der Splendid
Film GmbH für den Film Kidnapping Freddy Heineken.
immer wieder Filme Beachtung, die man sonst nicht wahrnehmen würde. Eventuell liegt es daran, dass die
Rechteinhaberin, die Firma Splendid
Film GmbH mit solchen Filmen das Programm
anspruchsvoller gestalten will. Mir liegen mun Abmahnungen der
Kanzlei Sasse & Partner vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der Splendid
Film GmbH für den Film Kidnapping Freddy Heineken.
Das britisch-niederländischen
Drama „Kidnapping Freddy
Heineken“ des schwedischen Regisseurs Daniel Alfredson hatte seinen
DVD/Blu-Ray-Verkaufsstart
in Deutschland am 24 April 2015.
Drama „Kidnapping Freddy
Heineken“ des schwedischen Regisseurs Daniel Alfredson hatte seinen
DVD/Blu-Ray-Verkaufsstart
in Deutschland am 24 April 2015.
Der Film „Kidnapping Freddy
Heineken“ (Originaltitel: Kidnapping
Mr. Heineken) erzählt
die wahre Geschichte der Entführung des Geschäftsführers des drittgrößten
Brauereikonzerns der Welt und eines der reichsten Bürger der Niederlande aus
dem Jahr 1983; die Entführung des schwerreichen und volksnahen Bier-Magnaten
Alfred „Freddy“ Heineken!
Heineken“ (Originaltitel: Kidnapping
Mr. Heineken) erzählt
die wahre Geschichte der Entführung des Geschäftsführers des drittgrößten
Brauereikonzerns der Welt und eines der reichsten Bürger der Niederlande aus
dem Jahr 1983; die Entführung des schwerreichen und volksnahen Bier-Magnaten
Alfred „Freddy“ Heineken!
Wieder was dazu gelernt. Manchmal machen Filesharing-Abmahnungen auch noch klüger. Die Kritiken zu dem Film hauen mich nicht vom Hocker, aber gelernt habe ich jetzt was. Auch ein Erfolg.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film
„Kidnapping Freddy Heineken“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
„Kidnapping Freddy Heineken“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Sasse
& Partner fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
& Partner fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Kanzlei Sasse & Partner in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren
mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf
die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.