Ganz gleich ob der Kölner Express, der Focus, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung oder das Portal anwalt.24.de alle sprechen von der größten Abmahnwelle wegen illegalem Filesharing im Jahre 2015 ausgelöst durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer.
Und auch die Big-Player der Anti-Abmahnkanzleien warnen vor der angeblichen Abmahnwelle.Nicht umsonst werden die natürlich auch sehr gerne in den Medien zitiert. Angst und Panikmache als Geschäftsmodell.
Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von den abgemahnten Anschlussinhabern Schadensersatz, Anwaltskosten und
die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der
Schadensersatzforderung variiert dabei zwischen 815,00 € für den Upload eines Kinofilmes und 469,50 €-519,50 € für eine Serienfolge. Bei mehreren Folgen, die in einer Abmahnung erfasst werden steigen die Beträge dann auf 1.090,00 € für drei oder vier Folgen.
die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der
Schadensersatzforderung variiert dabei zwischen 815,00 € für den Upload eines Kinofilmes und 469,50 €-519,50 € für eine Serienfolge. Bei mehreren Folgen, die in einer Abmahnung erfasst werden steigen die Beträge dann auf 1.090,00 € für drei oder vier Folgen.
Dies ist aber keineswegs eine Neuerung oder gar eine neue Abmahnwelle. Die Kanzlei Waldorf Frommer beschäftigt 55 Rechtsanwälte, wenn ich heute auf der Homepage der Kanzlei richtig gezählt habe, und die müssen beschäftigt werden. Und dies werden sie als eine der größten Abmahnkanzleien seit Jahren mit den Abmahnungen wegen Filesharing. Gut es gibt auch noch die Abmahnungen wegen unerlaubter Vervielfältigung von Bildern, aber das macht nach meinem Empfinden nur einen Bruchteil der Filesharingabmahnungen aus.
Und bei aktuellen Aktenzeichen von über 109.000 aus 2015 in den ersten 6 Monaten des Jahres 2015 erscheinen die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nicht als Welle und nicht mal als Flut, sondern eher als Dauerwasserhochstand und damit als „Business as usual“ für auf das Filesharing spezialisierte Fachanwälte.
Als Welle muten die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer eventuell auch deshalb an, weil die Kanzlei gleichzeitig auch noch Mahnbescheide für Verstöße aus 2012 beantragt und innerhalb der 3jährigen Verjährungsfrist zu bleiben.
Es kann aber auch sein, dass durch den wochenlangen Poststreik im München in den Postämtern Massen an Abmahnungen hängen geblieben sind und nach Beendigung en block ausgeliefert wurden. Und dann gab es neben der allgemeinen Postwelle auch die sog. Abmahnwelle.
Also Ruhe bewahren, sich einen spezialisierten Fachanwalt aussuchen und die Verteidigung angehen.