Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für den Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH
ab. Aktuell wird von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian das Musikstück „Bingo
Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)“ bzw. der der
widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog. Filesharing zum Anlass der
Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen. Die Tonaufnahme
befindet sich in dem Film „22 Jump Street“.
Daniel Sebastian das Musikstück „Bingo
Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)“ bzw. der der
widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog. Filesharing zum Anlass der
Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen. Die Tonaufnahme
befindet sich in dem Film „22 Jump Street“.
Die Firma DigiRights
Administration GmbH hält die (Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern,
Samplern oder Compilations, insbesondere den
German Top 100 Single Charts
vertretenen Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt
Daniel Sebastian mittels einer Abmahnung verfolgen.
Administration GmbH hält die (Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern,
Samplern oder Compilations, insbesondere den
German Top 100 Single Charts
vertretenen Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt
Daniel Sebastian mittels einer Abmahnung verfolgen.
Es wird neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und
der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch den
betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 € abzugelten.
der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch den
betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen aus; d.h. in
einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt. Eine Besonderheit bei der Abmahnung für das Musikstück „Bingo Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)“ ist
die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzung nicht an der Single selber
festgemacht wird, sondern an dem, dann auch illegal runter- und raufgeladenen,
Film „22 Jump Street“, zu dessen
Soundtrack das Lied gehört.
einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt. Eine Besonderheit bei der Abmahnung für das Musikstück „Bingo Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)“ ist
die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzung nicht an der Single selber
festgemacht wird, sondern an dem, dann auch illegal runter- und raufgeladenen,
Film „22 Jump Street“, zu dessen
Soundtrack das Lied gehört.
Abmahnungen wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen
häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers
/ Samplers / Compilation. Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren
Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers
/ Samplers / Compilation. Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren
Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren mit
Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf
die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.