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Urheberrecht: Plagiatsvorwürfe der AfD in Richtung von ALFA

Heute berichten Bild und Handelsblatt unisono von Plagiatsvorwürfen der Partei AfD (Alternative für Deutschland) in Richtung der eigenen Abspaltung ALFA (Allianz für Fortschritt und Aufbruch), da diese weite Teile des Parteiprogramms abgeschrieben haben sollen.

Der Partei ALFA wird somit ein Plagiat vorgeworfen, die Bild bringt auch gleich zwei Beispiele an denen dieser Vorwurf festgemacht werden kann.

Die ALFA reagiert und behauptet, Ähnlichkeiten könnten daran liegen, dass an beiden Programmen auch gleiche Personen mit geschrieben hätten. Dies ist zumindest originell, hilft der ALFA aber nicht wirklich, denn § 8 UrhG regelt die Miturheberschaft.

Zumindest, wenn man in einer Prüfung überhaupt dazu käme die beiden Parteiprogramme als schutzfähige Werke im Sinne des § 2 UrhG, hier als Sprachwerk anzusehen. Die Hürde der „kleinen Münze“ wird ein Parteiprogramm wohl schaffen, schließlich werden politische Reden auch durch das Urheberrecht als Sprachwerk geschützt.

Und dass an dem Programm auch verschiedene Personen mitgeschrieben haben liegt in der Natur der Sache. An Parteiprogrammen werden immer verschiedene Personen schreiben und ihre Gedanken einfließen lassen und dann wird es Korrektur gelesen und redigiert und dann noch mal umgeschrieben. Daher ist ein Parteiprogramm wohl immer ein Sprachwerk welches in Miturheberschaft geschaffen worden ist.

Aber nun zum Miturheber nach § 8 UrhG. Also selbst wenn das Programm auch von der Politikerin Ulrike Schütt, welche den Schritt von der AfD zu ALFA vollzogen hat, mitgeschrieben worden ist, darf über das Werk von den Urhebern auch nur gemeinsam verfügt werden.

Nur wenn sich Teile davon so separieren lassen würden, dass einzelne Formulierungen ganz eindeutig nur dem einen Urheber zurechnen ließen, dann könnte man über diesen eventuell allein verfügen.

Eventuell liegt den beiden Programmen auch nur eine gemeinsame Idee zu Grunde und das gleiche Gedankengut spiegelt sich in den Programmen wieder, weil man gleiche Punkte nicht anders formulieren kann.

Es bleibt spannend; möglicherweise soll dieses ja sogar von einem Gericht entschieden werden.

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