Im Filesharing gibt es immer weder deja vu – Erlebnisse.
Und bei dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian kann man fast die Uhr
danach stellen. Rechtsanwalt Daniel Sebastian
mahnt derzeit auch
mal
wieder
im Auftrag der Daedalic Entertainment
GmbH die unerlaubte Verbreitung des Computerspiels „ Machinarium “
ab.
Und bei dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian kann man fast die Uhr
danach stellen. Rechtsanwalt Daniel Sebastian
mahnt derzeit auch
mal
wieder
im Auftrag der Daedalic Entertainment
GmbH die unerlaubte Verbreitung des Computerspiels „ Machinarium “
ab.
Das
Computerspiel Machinarium ist ein 2D
Point-and-Click-Adventure der tschechischen Entwickler Amanita Design und
erschien im Oktober 2009 für Microsoft Windows, Linux und Mac OS X. Das Spiel
ist vollständig in Adobe Flash umgesetzt worden.
Computerspiel Machinarium ist ein 2D
Point-and-Click-Adventure der tschechischen Entwickler Amanita Design und
erschien im Oktober 2009 für Microsoft Windows, Linux und Mac OS X. Das Spiel
ist vollständig in Adobe Flash umgesetzt worden.
Soundtrack
Der
Soundtrack zum Spiel wurde von Tomáš
Dvořák komponiert. Im Zuge der vom Entwickler initiierten Kampagne
Machinarium Pirate Amnesty [6] wurde vom Komponisten Tomáš Dvořák ein weiteres
Musikstück mit dem Titel „Pirate Amnesty“ komponiert und kostenlos
angeboten.
Soundtrack zum Spiel wurde von Tomáš
Dvořák komponiert. Im Zuge der vom Entwickler initiierten Kampagne
Machinarium Pirate Amnesty [6] wurde vom Komponisten Tomáš Dvořák ein weiteres
Musikstück mit dem Titel „Pirate Amnesty“ komponiert und kostenlos
angeboten.
Für die Auftraggeberin Daedalic Entertainment GmbH verlangt der Rechtsanwalt Daniel
Sebastian wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten
Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 1.250,00 €. Darunter
macht Kollege Daniel Sebastian es
nicht.
Sebastian wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten
Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 1.250,00 €. Darunter
macht Kollege Daniel Sebastian es
nicht.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.250,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich bzw. jemanden mit speziellen Kenntnissen im Recht
der Computerspiele überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die drei
aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.