Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Warner Bros. Entertainment GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Film aus dem Jahr 2014 Urlaubsreif
ab.
ab.
Urlaubsreif (Originaltitel:
Blended) ist
eine romantische Filmkomödie aus dem Jahr 2014 von Regisseur Frank Coraci mit
Adam Sandler und Drew Barrymore in den Hauptrollen.
Blended) ist
eine romantische Filmkomödie aus dem Jahr 2014 von Regisseur Frank Coraci mit
Adam Sandler und Drew Barrymore in den Hauptrollen.
Der
Originaltitel, der wörtlich übersetzt „gemischt“ bedeutet, bezieht sich auf den
Begriff blended family, was in der deutschen Sprache meist als
Patchwork-Familie bezeichnet wird.
Originaltitel, der wörtlich übersetzt „gemischt“ bedeutet, bezieht sich auf den
Begriff blended family, was in der deutschen Sprache meist als
Patchwork-Familie bezeichnet wird.
In dem
Film treten viele Mitglieder der Sandler-Familie auf, so seine Frau Jackie
Sandler, seine Töchter Sadie und Sunny sowie auch seine Mutter Judith.
Film treten viele Mitglieder der Sandler-Familie auf, so seine Frau Jackie
Sandler, seine Töchter Sadie und Sunny sowie auch seine Mutter Judith.
Nach
Eine Hochzeit zum Verlieben (bei dem ebenfalls Frank Coraci Regie führte) und
50 erste Dates ist dies die dritte Filmkomödie mit Adam Sandler und Drew
Barrymore als Filmpaar in den Hauptrollen.
Eine Hochzeit zum Verlieben (bei dem ebenfalls Frank Coraci Regie führte) und
50 erste Dates ist dies die dritte Filmkomödie mit Adam Sandler und Drew
Barrymore als Filmpaar in den Hauptrollen.
Im Film
hat Allen Covert einen Cameo-Auftritt als der unter Gedächtnisverlust leidende
Tom. Diese Rolle spielte er bereits in 50 erste Dates, dem letzten gemeinsamen
Film von Adam Sandler und Drew Barrymore.
hat Allen Covert einen Cameo-Auftritt als der unter Gedächtnisverlust leidende
Tom. Diese Rolle spielte er bereits in 50 erste Dates, dem letzten gemeinsamen
Film von Adam Sandler und Drew Barrymore.
Des
Weiteren hat der Fast-Bowler der südafrikanischen Cricket-Nationalmannschaft,
Dale Steyn, einen Cameo.
Weiteren hat der Fast-Bowler der südafrikanischen Cricket-Nationalmannschaft,
Dale Steyn, einen Cameo.
Der
Film wurde hauptsächlich in Sun City (Südafrika) gedreht, einzelne Szenen auch
an verschiedenen Orten im US-Bundesstaat Georgia.
Film wurde hauptsächlich in Sun City (Südafrika) gedreht, einzelne Szenen auch
an verschiedenen Orten im US-Bundesstaat Georgia.
Die
Weltpremiere fand am 20. Mai 2014 in Berlin statt. Kinostart in Deutschland war
am 22. Mai 2014, in den USA am 23. Mai 2014.
Weltpremiere fand am 20. Mai 2014 in Berlin statt. Kinostart in Deutschland war
am 22. Mai 2014, in den USA am 23. Mai 2014.
(Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Urlaubsreif“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Urlaubsreif“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Urlaubsreif innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH des
Films Urlaubsreif die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben
haben.
Films Urlaubsreif die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben
haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
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oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.