Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an Folgen der US-amerikanischen Science-Fiction-Action-Fernsehserie
„ The 100″
ab.
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an Folgen der US-amerikanischen Science-Fiction-Action-Fernsehserie
„ The 100″
ab.
The 100 ist eine US-amerikanische
Science-Fiction-Fernsehserie mit Eliza Taylor in der Hauptrolle. Produziert
wird die Serie seit 2013 von Alloy Entertainment, CBS Television Studios und
Warner Bros. Television für den Fernsehsender The CW. Die Idee der Fernsehserie
basiert auf der gleichnamigen Buchreihe The 100 von Kass Morgan. Die Serie
handelt von einer Gruppe krimineller Jugendlicher, die auf die nach einem
Atomkrieg verlassene Erde entsandt wird, um zu prüfen, ob der Planet wieder
bewohnbar ist. Die Erstausstrahlung erfolgte am 19. März 2014 auf The CW. Die
deutschsprachige Erstausstrahlung sendet der Privatsender ProSieben seit dem
22. Juli 2015.
Science-Fiction-Fernsehserie mit Eliza Taylor in der Hauptrolle. Produziert
wird die Serie seit 2013 von Alloy Entertainment, CBS Television Studios und
Warner Bros. Television für den Fernsehsender The CW. Die Idee der Fernsehserie
basiert auf der gleichnamigen Buchreihe The 100 von Kass Morgan. Die Serie
handelt von einer Gruppe krimineller Jugendlicher, die auf die nach einem
Atomkrieg verlassene Erde entsandt wird, um zu prüfen, ob der Planet wieder
bewohnbar ist. Die Erstausstrahlung erfolgte am 19. März 2014 auf The CW. Die
deutschsprachige Erstausstrahlung sendet der Privatsender ProSieben seit dem
22. Juli 2015.
Im Januar 2015 wurde die
Serie um eine dritte Staffel verlängert. (Quelle:Wikipedia)
Serie um eine dritte Staffel verlängert. (Quelle:Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolgen der
TV-Serie „ The 100” in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolgen der
TV-Serie „ The 100” in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00
€ , in Höhe von 815,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.090,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die drei
aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.