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Auch 2015 findet die StockFood GmbH geklaute Fotos, die sie dann von Waldorf Frommer abmahnen lässt

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer bleibt die Kanzlei für Bildabmahnungen Nr. 1 oder
in der Spreche der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im
Internet.

Den Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten
hat die Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte
schon für die Firmen  Pacific Stock Inc., Corbis GmbH, plainpicture GmbH und vor allem Getty Images International verfolgt. Jetzt liegt mir eine
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag der Firma StockFood  GmbH vor.

Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte
Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere
wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch
die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine
unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§
16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und
Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung gefordert.

Im ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird
entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert.
Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6
monatigen Nutzungsdauer des Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige
Lizenzgebühr um den 100%iger Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks
erhöht. So kommen schnell 4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine
pauschale Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die
Kanzlei Waldorf Frommer anbietet, werden doch in den Schreiben die
Anwaltskosten auf einer Basis eines Streitwerts in Höhe von 10.000,00 €
berechnet, welche dann 651,80 € netto ausmachen würden.

Auffällig an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor
allem Websitenbetreiber abgemahnt werden, die das Bildmaterial schon über einen
sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website bereit halten, in den mir vorliegenden
Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
bzw. einen Fachanwalt
für IT-Recht
.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
und Fachanwalt
für IT-Recht
zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes
für Gewerblichen Rechtsschutz
.
Nutzen Sie die
von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen
den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die
damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die
Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie
einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch
mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die
Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben,
können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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