ie Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg verschickt Abmahnungen mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel“ Aktuell ist der Film aus der Erwachsenenunterhaltung „Anal Rookies“ betroffen sein. In diesen Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Verletzung der Rechte der Firma „Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel“.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Werk „Anal Rookies“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 € für die Anwaltskosten pauschale Ermittlungskosten und Schadensersatz gefordert.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
- Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 735,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
- Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
- Den von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geltend gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung zum Filesharing, insbesondere für Pornofilmchen, eine Menge entgegenhalten:
- So hat etwa das LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem Pornofilm die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines individuellen geistigen Schaffens abgesprochen.
- Damit scheiden dann von vornherein sämtliche mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche aus.
- Die Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung entfallen zudem, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber zum einen Umstände darlegen kann, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs, nämlich die Alleintäterschaft eines anderen Nutzers, ergibt und er zum anderen seinen Hinweis- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Nutzung seines Internetanschlusses durch Dritte nachgekommen ist.
- Selbst wenn trotz der guten Argumente gegen eine Verantwortung des Anschlussinhabers der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben sein sollte, wird dieser sich der Höhe nach nicht auf die von der Gegenseite angesetzten 735,00 € belaufen.
- Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnungfachanwaltlich überprüft werden.
- Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt es sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
- Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
- Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
- Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 –Morpheus ).
- Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
- Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
- Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
- Ob und welche Folgen die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.