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Filesharing: Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die Bravo Hits Vol.90 und die DigiRights Administration GmbH

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH
ab. Aktuell
wird von  Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
die aus drei CD´s
bestehenden Musik-Compilation „Bravo Hits Vol.90 (2015)“der
widerrechtliche Upload, das sog. Filesharing zum Anlass der Versendung von
urheberrechtlichen Abmahnungen genommen.
Auf dem Sampler „Bravo Hits Vol.90 (2015)“ befindet sich folgende Tracklist:

CD1:
01. John Newman – Come And Get It
02. The Weeknd – Can’t Feel My Face
03. Avicii – Waiting For Love
04. Lost Frequencies Feat. Janieck Devy – Reality
05. Anna Naklab Feat. Alle Farben & YOUNOTUS – Supergirl
06. The Chemical Brothers feat. Q-Tip – Go
07. LunchMoney Lewis – Bills
08. DJ Antoine feat. Akon – Holiday (Dj Antoine & Mad Mark 2k15 Radio
Edit)
09. Afrojack feat. Mike Taylor – Summerthing!
10. Jason Derulo – Want To Want Me
11. Tinie Tempah feat. Jess Glynne – Not Letting Go
12. David Guetta ft. Nicki Minaj & Afrojack – Hey Mama
13. M-22 – Good To Be Loved
14. Sam Feldt feat. Kimberly Anne – Show Me Love
15. Paul Kalkbrenner – Cloud Rider
16. Jasmine Thompson – Adore
17. Alvaro Soler – El Mismo Sol
18. Pitbull feat. Chris Brown – Fun
19. Rico Bernasconi & Tuklan feat. A-Class & Sean Paul – Ebony
Eyes
20. Chris Brown X Deorro – Five More Hours
21. Leo Aberer – Everything Is Possible
22. Deichkind – Selber Machen Lassen
23. Maroon 5 – This Summer
CD2:
01. Cro – Bye Bye
02. Kc Rebell – Bist Du Real
03. Motrip – So Wie Du Bist
04. DJ Snake & AlunaGeorge – You Know You Like It
05. Kid Ink feat. Dej Loaf – Be Real
06. Fifth Harmony feat. Kid Ink – Worth It
07. Natalie La Rose feat. Jeremih – Somebody
08. Silento – Watch Me (Whip / Nae Nae)
09. XOV – Lucifer
10. Jarryd James – Do You Remember
11. Jessie J – Flashlight
12. Sia – Fire Meet Gasoline
13. Ed Sheeran – Photograph
14. Lukas Graham – Mama Said
15. Tove Lo – Talking Body
16. Years & Years – Shine
17. Kwabs – Fight For Love
18. Walk The Moon – Shut Up And Dance
19. Olly Murs – Never Been Better
20. Meghan Trainor – Dear Future Husband
21. Yvonne Catterfeld – Hey
22. Andreas Bourani –
Ultraleicht
Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.

Es wird
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten. Bisher lag dieser
bei Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian im Bereich
von 1.000,00
bis 2.400,00 €. Für das Musikstück
Bravo
Hits Vol.90
fordert Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
  einen sog. Vergleichsbetrag in Höhe von 1.000,00 €.

Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.

Abmahnungen
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation
wie jetzt bei  Bravo Hits Vol.90 Es
besteht daher die begründete Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere
Kanzleien.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit
    Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis
    abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
    über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die drei
    aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
    hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
    haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
    schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
    aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
    Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
    die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202
/ 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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