Es ist wie üblich. Die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte aus Berlin klagt für die KSM GmbH, ich schreibe eine Erwiderung. Gut mit 35 Seiten ist die relativ üppig, aber es soll ja alles rein. Man kennt das ja, was nicht verglichen wird, geht in die Berufung.
Und dann fangen die Anrufe der Kanzlei BaumgartenBrandt an, mit der Frage ob man sich nicht vergleichen wolle. Die Angebote sinken dann von Hälfte des Klagebetrages bis zur 0,00 €-Zahlung, aber Hauptsache Kostenaufhebung.
So nun auch im vorliegenden Fall vor dem Amtsgericht Bielefeld. Die Hauptverhandlung war terminiert auf Dienstag 08.09. um 9:05 Uhr. Also in der Woche vorher noch diverse Anrufe aus Berlin, mein letzter Rückruf erfolgte dann am Freitag 04.09. um ca. 13:00 Uhr. Der telefonische Vergleich scheiterte, denn ein Vergleich mit 0,00 €-Zahlung auf die Klageforderung mit Kostenaufhebung macht, insbesondere in Kenntnis der Rechtssprechung am Gerichtsstandort Bielefeld wenig Sinn. Naja, auf jeden Fall kam dann um 16:00 Uhr ein Fax mit einer 18seitigen Klageerwiderung von der Kanzlei BaumgartenBrandt, die ich im Termin als verspätet zurückgewiesen hätten, § 132 ZPO.
Musste ich aber nicht, denn am Montag um 11:00 Uhr gab es ein weiteres Fax aus Berlin, welches dann um 14:00 Uhr mit einem Fax vom AG Bielefeld bestätigt wurde: Die Klagerücknahme!
Warum die Arbeit? Warum noch 18 Seiten schreiben oder zusammenbauen? Der Einzeiler „wird die Klage hiermit zurückgenommen“ hätte es auch am Freitag getan.
Ich verstehe das Modell welches hinter diesen Klagen steckt nicht. Muss ich ja auch nicht.