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ebay – Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen neuen Fisch im Abmahntümpel – Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko für Frau Simone Obenauf

Mir
liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Karl-Heinz
Mrosko,Burgwedeler Straße 3, 30900 Wedemark  für seine
Mandantin Simone Obenauf, Krausenstraßen 18, 30171 Hannover (eBay-Name:
„rosalies2014“) vor. 
Hierbei
mahnt Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko, ansonsten ausweislich seiner Homepage
eher im Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht tätig, wettbewerbsrechtliche
Verstöße auf eBay ab.

Gerügt
wird in der Abmahnung die fehlerhafte
Belehrung über das Widerrufsrecht
. Und zwar soll der abgemahnte
eBay-Verkäufer unterschiedliche Widerrufsfristen
verwenden.

Rechtsanwalt
Karl-Heinz Mrosko formuliert dies in seiner Abmahnung so:
„Dem
Verbraucher steht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Sie haben den Verbraucher
über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246 a Abs. 2
Nr. 1 zu informieren. Dies haben Sie nahezu vollständig bis auf den nachstehend
aufgeführten Widerspruch 1 Monat dann 14 Tag Widerrufsfrist getan. Ihre
Darstellung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist somit
wettbewerbswidrig und abmahnfähig.
Die
in Ihrem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr können
Sie durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Gemäß §
8 UWG ist meine Mandantin berechtigt, eine solche strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu verlangen.“

Von dem
Abgemahnten fordert Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko die Unterzeichnung
und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die
Zahlung die Kosten seiner Inanspruchnahme gem. § 9 i.V.m. § 12 Abs. 1S.2
UWG  nach einem sportlichen Streitwert von 20.000,00 € in Höhe von 1.171,67
€. Dass hier die Kosten inklusive Umsatzsteuer berechnet werden deutet schon
mal darauf hin, dass Frau Simone Obenauf eventuell keine Wettbewerberin
der abgemahnten eBay-Verkäufer ist.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst
und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt
Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

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