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AG Bielefeld: Wenn der KSM GmbH „EIN“ klageabweisendes Urteil nicht reicht, …

muss sie eben auch noch per Anerkenntnisurteil die Negative Feststellungsklage schlucken.

Mit Urteil vom 10.03.2015, Az. 42 C 90/14  wurde die Klage  auf Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.051,80 € der KSM GmbH, vertreten durch die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte gegen die Mandanten der IT-Kanzlei Gerth abgewiesen.

Dies hielt jedoch den Rechtsanwalt Bernd Rudolph mit Schreiben vom 23.03.2015 in eben jener Sache mir ein Schreiben zukommen zu lassen, in welchem er die Mandanten aufforderte an die KSM GmbH einen Schadensersatz in Höhe von  2.798,39 € zu zahlen.

Die Mandanten hatten die Nase voll und so wurde nach Rechtskraft des ersten Urteils Negative Feststellungsklage erhoben, mit dem Ziel der KSM GmbH nochmals erklären zu lassen, dass sie keine Ansprüche gegen die Mandantschaft hat.

Die Kanzlei BaumgartenBrandt hat dann den Klageanspruch auch sofort anerkannt, mochte aber die Kostenlast nicht bei Ihrer Mandantin sehen, da diese ja keineswegs Anlass zur Klage gegeben hätte und es einem vernünftigen Abgemahnten doch zuzumuten sei den Rechtsanwalt Bernd Rudolph auf seinen Irrtum hinzuweisen.

Diesem Ansinnen  hat Richter Pohlmann, der auch schon mit der ersten Sache betraut war, mit folgender Begründung einen Riegel vorgeschoben:

Die Kosten des Rechtsstreits waren der Beklagten nach § 91 ZPO aufzuerlegen. Entgegen der Auffassung der Beklagten findet § 93 ZPO vorliegend keine Anwendung, da die Kläger angesichts der unberechtigten Abmahnung nach rechtskräftiger Abweisung des geltend gemachten Zahlungsanspruchs aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung nicht gehalten waren, die Beklagte trotz einer entsprechend ergangenen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung darauf hinzuweisen, dass die erneute Abmahnung und Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz unberechtigt ist.


Die Mandanten freut es und die KSM GmbH bzw. ihre Rechtsanwälte BaumgartenBrandt und Rudolph verstehen hoffentlich, dass es sinnvoll ist Aktenablage sauber zu betreiben.

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