Ich hatte darauf gewartet: Mon Cherie ist zurück und steht wieder im Ladenregal, die mutigen und fleißigen Bauer suchen wieder ihre Frauen da durfte doch eines nicht fehlen – genau die Faxe aus Bottrop.
Und die Inkassobude namens Debcon GmbH mit dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Sebastian Wulf liefert wie erwartet, aber auch überraschend.
Die Firma hat sich ein schönes neues Logo gegeben, man könnte fast sagen – modern. Leider sind die Texte nicht überarbeitet worden, dafür aber die Bandbreite der geforderten Summe. Bei den mir heute zugegangenen 13 Schreiben variiert diese zwischen 75,00 € und 395,00 €, wobei die Summe von 195,00 € als angebliche Forderung des Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH überwiegt. Was ich von diesen angeblichen Forderungen halte, habe ich hier beschrieben.
Und was schreiben die nun?

Unter der Überschrift:
Wichtige Information
über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft
– der geneigte Leser fragt sich, welche Schulden? folgt dann dieses Elaborat:
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
Ihre Mandantschaft hat noch genau zwei Möglichkeiten, wie der laufende Rechtsstreit beendet
werden kann:
1.) Sie macht reinen Tisch und zahlt ohne weitere kostenverursachenden Maßnahmen
außergerichtlich einen Betrag von 195,00 €bis zum 26.10.2015 – hier eingehend-.
2.) Sie wartet das für sie mit erheblichen Kosten (Gesamtforderung, zzgl. Zinsen,
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) wenn auch erst nach Abschluss des Verfahrens
verbundene, bevorstehende gerichtliche Verfahren (Mahnbescheid bis hin zum streitigen
Verfahren) ab.
Ob der Rechtsstreit noch in 2015 für Ihre Mandantschaft günstig außergerichtlich oder ggf. ab
Ende Dezember 2015 und folglich abschließend in 2016 gerichtlich beendet werden wird,
entscheidet Ihre Mandantschaft ab Zustellung dieses Schreibens eigenverantwortlich.
Es wird keinen wie von Ihrer Mandantschaft wahrscheinlich erhofft Forderungsverzicht in
voller Höhe geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wulf
Debcon GmbH
Besonders fällt auf, dass Pornos scheinbar teurer sind 395,00 €, also ganz im Gegensatz zur gängigen Rechtsprechung, aber Debcon-eigene Forderungen mit 75,00 € vergleichsweise billig sind.
Ich bin gespannt auf die Klagebegründung für die angebliche 75,00 €-Forderung