Die FC Bayern
München AG mahnt durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing wegen festgestellter Markenrechtsverletzung an den
Marken FC BAYERN MÜNCHEN, FC BAYERN MÜNCHEN EV, FC BAYERN und FCB wegen des Verkaufs gefälschter Fanartikel
(z.B. Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen über das
Internetauktionshaus eBay) ab.
München AG mahnt durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing wegen festgestellter Markenrechtsverletzung an den
Marken FC BAYERN MÜNCHEN, FC BAYERN MÜNCHEN EV, FC BAYERN und FCB wegen des Verkaufs gefälschter Fanartikel
(z.B. Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen über das
Internetauktionshaus eBay) ab.
Das Abmahnschreiben
fängt gleich stark an und lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wer hier
abmahnt. In der Abmahnung heißt es ganz klar formuliert:
fängt gleich stark an und lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wer hier
abmahnt. In der Abmahnung heißt es ganz klar formuliert:
Die FC Bayern
München AG, „welche bekanntlich den erfolgreichsten Fußballverein der
Bundesliga darstellt“, ist Inhaberin folgender europäischer Marken:
München AG, „welche bekanntlich den erfolgreichsten Fußballverein der
Bundesliga darstellt“, ist Inhaberin folgender europäischer Marken:
Gemeinschaftsmarke
Nr. 002808145,
Wort-/Bildmarke, bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug “FC Bayern
München”, mit einer Priorität vom 08.08.2002 und eingetragen für die Waren und
Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 20,
21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 42, 43 und 44;
Nr. 002808145,
Wort-/Bildmarke, bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug “FC Bayern
München”, mit einer Priorität vom 08.08.2002 und eingetragen für die Waren und
Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 20,
21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 42, 43 und 44;
Gemeinschaftsmarke
Nr. 004905949,
Wortmarke bestehend aus dem Zeichen “FC Bayern”, mit einer Priorität vom
17.03.1997 für Waren und die Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11,
12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38,
39, 41 und 43.
Nr. 004905949,
Wortmarke bestehend aus dem Zeichen “FC Bayern”, mit einer Priorität vom
17.03.1997 für Waren und die Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11,
12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38,
39, 41 und 43.
Gefordert wird
durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor
Wessing die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich
verpflichtet werden sollte, es unter Übernahme einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € es zu
unterlassen, Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen, die mit dem
Zeichen “FC BAYERN MÜNCHEN” und/ oder “FC BAYERN” und/ oder einem Bildzeichen
der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in
den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
sofern diese Produkte nicht von der Firma FC Bayern München AG oder in deren
Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union in Verkehr gebracht worden sind. Ferner wurde umfangreich Auskunft über
den Verletzungsumfang, Schadensersatz sowie die Vernichtung aller noch in
Besitz befindlichen Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen nebst die
Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen
Leistung aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen verlangt.
durch die Rechtsanwaltskanzlei Taylor
Wessing die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich
verpflichtet werden sollte, es unter Übernahme einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € es zu
unterlassen, Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen, die mit dem
Zeichen “FC BAYERN MÜNCHEN” und/ oder “FC BAYERN” und/ oder einem Bildzeichen
der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in
den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
sofern diese Produkte nicht von der Firma FC Bayern München AG oder in deren
Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union in Verkehr gebracht worden sind. Ferner wurde umfangreich Auskunft über
den Verletzungsumfang, Schadensersatz sowie die Vernichtung aller noch in
Besitz befindlichen Trikots und/ oder T-Shirts und/oder Handy Hüllen nebst die
Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen
Leistung aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen verlangt.
Der wichtigste Rat:
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist
regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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