Die Rechtsanwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte, das
Kürzel steht für die namensgebenden Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei .rka die Verletzung der Rechte der Firma
Koch Media GmbH aus Höfen in
Österreich.
Kürzel steht für die namensgebenden Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei .rka die Verletzung der Rechte der Firma
Koch Media GmbH aus Höfen in
Österreich.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „Stronghold Crusader 2“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Computerspiel „Stronghold Crusader 2“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Stronghold
Crusader 2 ist der neunte Titel in der von Firefly
Studios entwickelten Stronghold-Reihe von Echtzeit-Strategiespielen mit
einer mittelalterlichen Burgenthematik. Das Spiel ist am 23. September 2014
erschienen und ist der Nachfolger des Titels Stronghold Crusader aus dem Jahr 2002, der
laut Chefentwickler Simon Bradbury „unser Lieblingsspiel [ist], das
Lieblingsspiel der Fans und wir haben Jahre darauf gewartet, endlich weiter an
diesem Spiel arbeiten zu können.“ Im Gegensatz zu vorherigen Titeln
verlegt Firefly Studios diesen Titel selbst.
Crusader 2 ist der neunte Titel in der von Firefly
Studios entwickelten Stronghold-Reihe von Echtzeit-Strategiespielen mit
einer mittelalterlichen Burgenthematik. Das Spiel ist am 23. September 2014
erschienen und ist der Nachfolger des Titels Stronghold Crusader aus dem Jahr 2002, der
laut Chefentwickler Simon Bradbury „unser Lieblingsspiel [ist], das
Lieblingsspiel der Fans und wir haben Jahre darauf gewartet, endlich weiter an
diesem Spiel arbeiten zu können.“ Im Gegensatz zu vorherigen Titeln
verlegt Firefly Studios diesen Titel selbst.
Das Spiel verwendet wie
das zuvor veröffentlichte Stronghold 3 die Havok Vision Engine. Es enthält
einige neue Features, wie beispielsweise einen Sklaventreiber, neue dynamische
Ereignisse, ein neues Schlacht-Interface und Verbesserungen der Engines für Animationen
und Echtzeit-Physik. Ein neues Feature in der Reihe ist der Koop-Mehrspieler,
in dem zwei Spieler sich die Kontrolle über eine Burg teilen und gemeinsam über
Einheiten und Ressourcen verfügen, um den Gegner zu bezwingen. Stronghold
Crusader 2 wird mit zwei verschiedenen historischen Sichtweisen veröffentlicht,
eine aus Sicht der europäischen Kreuzritter und eine aus der Sicht der
arabischen Widerstandskämpfer.[6] Das Spiel basiert zum größten Teil auf dem
Skirmisch Gameplay, ähnlich wie der Vorgänger Stronghold Crusader. Dies
beinhaltet, wie auch beim Vorgänger, Kreuzzugmärsche, in denen sich Spieler
durch zusammenhängende Skirmisch-Karten mit verschiedensten Gegnern und in
verschiedenen Landschaften kämpfen müssen.
das zuvor veröffentlichte Stronghold 3 die Havok Vision Engine. Es enthält
einige neue Features, wie beispielsweise einen Sklaventreiber, neue dynamische
Ereignisse, ein neues Schlacht-Interface und Verbesserungen der Engines für Animationen
und Echtzeit-Physik. Ein neues Feature in der Reihe ist der Koop-Mehrspieler,
in dem zwei Spieler sich die Kontrolle über eine Burg teilen und gemeinsam über
Einheiten und Ressourcen verfügen, um den Gegner zu bezwingen. Stronghold
Crusader 2 wird mit zwei verschiedenen historischen Sichtweisen veröffentlicht,
eine aus Sicht der europäischen Kreuzritter und eine aus der Sicht der
arabischen Widerstandskämpfer.[6] Das Spiel basiert zum größten Teil auf dem
Skirmisch Gameplay, ähnlich wie der Vorgänger Stronghold Crusader. Dies
beinhaltet, wie auch beim Vorgänger, Kreuzzugmärsche, in denen sich Spieler
durch zusammenhängende Skirmisch-Karten mit verschiedensten Gegnern und in
verschiedenen Landschaften kämpfen müssen.
Wie auch in den vorigen
Titeln der Reihe gibt es einen vollständigen Karteneditor, mit dem Spieler ihre
eigenen Karten erstellen und teilen können. Robert Euvino, der auch an früheren
Teilen der Reihe mitgewirkt hat, hat außerdem einen komplett neuen Soundtrack
für das Spiel komponiert.
Titeln der Reihe gibt es einen vollständigen Karteneditor, mit dem Spieler ihre
eigenen Karten erstellen und teilen können. Robert Euvino, der auch an früheren
Teilen der Reihe mitgewirkt hat, hat außerdem einen komplett neuen Soundtrack
für das Spiel komponiert.
(Quelle:
Wikipedia)
Wikipedia)
Die Kanzlei .rka
Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von Höhe 900,00 €, Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von Höhe 900,00 €, Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei .rka
Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der .rka Rechtsanwälte in Verbindung! Jede
noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.