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Markenrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf für die DKH Retail Ltd.wegen der Verwendung der Marke „Superdry“

Die
Rechtsanwälte Bear & Wolf, in
Deutschland nach eigener Aussage Powered
in Germany by Winterstein Rechtsanwälte
, also der Markenrechtsableger, Darmstädter
Landstrasse 110, 60598 Frankfurt am Main (Webeaussage: Die IP-Spezialisten von
Winterstein Rechtsanwälte treten unter der Marke Bear & Wolf auf ) sprechen wieder Abmahnungen für die Firma DKH Retail
Limited, Unit 60, The Runnings Cheltenham, Gloucestershire GL51 9NW REINO UNIDO,
GB
wegen einer Markenrechtsverletzung durch die unberechtigte Verwendung
der Bezeichnung „Superdry“  aus.

Den
Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform eBay Kleidung zum Kauf
angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „Superdry“ gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware
handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9 Abs. 1, 2 GMVO,
14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt.
Die
Marke „Superdry“ ist als Wort-, als
auch als Bildmarke eingetragen (EM
003528403
, EM
006063317
, EM
008134314
, EM
008670051
) und Rechteinhaberin ist die  DKH Retail Limited.

In Folge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung stünden der Rechteinhaberin,
der Firma DKH Retail Limited folgende Ansprüche zu:

  1. Unterlassungsanspruch gem. Art. 9 Abs.
    1 S. 2 GMV
  2. Anspruch auf Abgabe einer
    Unterlassungserklärung
  3.  Auskunftsanspruch über Herkunft und
    Vertriebsweg der Kleidungsstücke
  4. Anspruch auf Vernichtung der
    Kleidungsstücke
  5. Schadensersatzanspruch
  6. Anspruch auf Ersatz der
    Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,5 Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf
    Grundlage eines Streitwertes von 150.000,00 € zzgl. Auslagen und Steuern und
    Kosten des Testkaufes, 2.676,90 €


Die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes wird im ersten
Schreiben noch nicht beziffert. Dieser wird in einem zweiten Schreiben auf der
Grundlage der erteilten Auskunft berechnet.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, 
per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

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