Kategorien Uncategorized Markenrecht: Der „Neue“ Beitragsautor Von RA Gerth Beitragsdatum 23. November 2015 Keine Kommentare zu Markenrecht: Der „Neue“ Jetzt geht alles noch viel einfacher. Der Neue ist da! Schlagwörter Fezer, Handbuch der Markenpraxis, Markenrecht ← OLG Schleswig: Mobilfunk – unzulässige AGB – Verbot der Umgehung durch Pauschale für Rücklastschriften → OLG Hamm: Zum Rechtsmissbrauch bei verselbständigter Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.