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eBay Kleinanzeigen: Private User erhalten urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling für Ralph Schneider

Die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling aus Hamburg und Berlin
scheint mir außer Rand und Band zu sein, verschickt diese jetzt doch auch
 Abmahnungen aus an ausländische Nutzer der Plattform eBay im Namen des
Herrn Ralph Schneider,
Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln 
auch urheberrechtliche Abmahnungen an private Nutzer der Plattform
eBay-Kleinanzeigen. Nicht die Abmahnungen an sich stoßen hier negativ auf,
sondern die völlige Auserachtlassung der Besonderheit in Bezug auf den
Schadensersatz und auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren.
So wird, ob aus
Unkenntnis oder böswillig, die Regelung des § 97a Absatz 3 UrhG,
welche die Anwaltsgebühren begrenzt „vergessen“.  

Neben der Löschung des Fotos bzw. Vernichtung der Datei wird auch die Abgabe
einer die Wiederholungsgefahr ausschließenden Unterlassungserklärung gefordert,
sowie Auskunft und einen nach der sog. „MFM-Tabelle“ berechneten
Lizenzschadenersatz wegen der Verletzung urheberrechtlich geschützter
Fotografien

Selbstverständlich
sollen dann noch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei
Scharfenberg Hämmerling
bezahlt werden und für die unberechtigte Nutzung
ein Schadensersatz aus Lizenzanalogie.
Das widerrechtliche
Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die
Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich ist bei
diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und
nicht um ein Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt,
können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild
und Kunst herangezogen werden
“.

Das LG Düsseldorf hat am 24.10.2012 in der Berufungssache 23 Az. S 66/12 entschieden, dass die MFM-Empfehlungen bei Bilderklau durch
Privatperson in Internetauktion z.B. auf der Internetplattform eBay keine
Anwendung finden.
Mein Bericht ist hier
zu finden.
Das OLG Hamm, ich
habe 
hier dazu berichtet,
hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, 
Az. 22 U 98/13      mit der Anwendbarkeit der
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen
der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei
einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern
vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber
auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der
„Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist,
bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im
Fotorecht versierten
Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel
des   Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, 
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

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