Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home
Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem
US-amerikanischen Science-Fiction-Film aus 2015 „Die Auserwählten
in der Brandwüste (Originaltitel
Maze Runner: The Scorch Trials) des Regisseurs Wes Ball ab.
Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home
Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem
US-amerikanischen Science-Fiction-Film aus 2015 „Die Auserwählten
in der Brandwüste (Originaltitel
Maze Runner: The Scorch Trials) des Regisseurs Wes Ball ab.
Das Drehbuch, welches auf dem Roman Die Auserwählten – In der Brandwüste von
James Dashner basiert, wurde von T. S. Nowlin verfasst. Der Film stellt den
zweiten Teil der Die-Auserwählten-Trilogie dar, aus der bereits 2014 der erste
Teil, Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth, erschien. Wie auch im ersten
Teil übernahmen Dylan O’Brien, Thomas Brodie-Sangster, Ki Hong Lee, Kaya
Scodelario und Patricia Clarkson die Hauptrollen.
Die Buchreihe
von James Dashner besteht aus den drei Bänden: Die
Auserwählten – Im Labyrinth, Die Auserwählten – In der Brandwüste und Die
Auserwählten – In der Todeszone.
von James Dashner besteht aus den drei Bänden: Die
Auserwählten – Im Labyrinth, Die Auserwählten – In der Brandwüste und Die
Auserwählten – In der Todeszone.
Der Film kam am 18.
September 2015 in die amerikanischen und am 24. September 2015 in die deutschen
Kinos.
September 2015 in die amerikanischen und am 24. September 2015 in die deutschen
Kinos.
Der Film erzählt
die Geschichte des Jungen Thomas, der ohne Erinnerungen auf einer Lichtung
erwacht und fortan zusammen mit einer Gruppe anderer Jungen versucht, dem
umgebenden Labyrinth und den dort lauernden Gefahren zu entrinnen.
die Geschichte des Jungen Thomas, der ohne Erinnerungen auf einer Lichtung
erwacht und fortan zusammen mit einer Gruppe anderer Jungen versucht, dem
umgebenden Labyrinth und den dort lauernden Gefahren zu entrinnen.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Die
Auserwählten in der Brandwüste“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Die
Auserwählten in der Brandwüste“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei
einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 215,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte:
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwältein Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwältein Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied
selbst.
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied
selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus ).
·
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Ich biete Ihnen an,
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.