Mir liegen
Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die RechtsanwaltskanzleiBockslaff
& Scheffen Rechtsanwälte GbR, vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator
2“.
Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die RechtsanwaltskanzleiBockslaff
& Scheffen Rechtsanwälte GbR, vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator
2“.
In diesen
Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE die
Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH,
vormalig rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH aus
Mönchengladbach. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE die
Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH,
vormalig rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH aus
Mönchengladbach. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Das Computerspiel Euro
Truck Simulator 2 (abgek.: ETS2) ist eine LKW-Simulation, die von dem
Spieleentwickler SCS Software entwickelt und veröffentlicht wurde und auf
Microsoft Windows, Mac OS X und Linux läuft. Das Spiel wurde am 19. Oktober
2012 veröffentlicht und ist ein direkter Nachfolger von Euro Truck Simulator
aus dem Jahr 2008. Der Spieler kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren
und verschiedene Frachten transportieren, die er in großen europäischen Städten
abholen und ausliefern muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und
Garagen kaufen und aufrüsten.(Quelle: Wikipedia)
Truck Simulator 2 (abgek.: ETS2) ist eine LKW-Simulation, die von dem
Spieleentwickler SCS Software entwickelt und veröffentlicht wurde und auf
Microsoft Windows, Mac OS X und Linux läuft. Das Spiel wurde am 19. Oktober
2012 veröffentlicht und ist ein direkter Nachfolger von Euro Truck Simulator
aus dem Jahr 2008. Der Spieler kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren
und verschiedene Frachten transportieren, die er in großen europäischen Städten
abholen und ausliefern muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und
Garagen kaufen und aufrüsten.(Quelle: Wikipedia)
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00
€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
RECHTSANWÄLTE fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00
€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher
gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom
8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall
haftet dieses Familienmitglied selbst.
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom
8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall
haftet dieses Familienmitglied selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
·
Der BGH hat mit Urteil vom 12.
Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
Der BGH hat mit Urteil vom 12.
Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit
mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob
die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber
überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen
Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte
Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit
mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob
die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber
überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen
Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte
Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
·
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·
Ob und welche Folgen die drei aktuellen
BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I,
Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat,
zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben
werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass
diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern
werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ob und welche Folgen die drei aktuellen
BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I,
Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat,
zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben
werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass
diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern
werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an,
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.