Man dachte schon
die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE wäre aus
dem Abmahnbusiness ausgestigen, aber weit gefehlt. Nun mahnt sie Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des US-amerikanischen Film aus dem Jahr 2015 „Southpaw“.
die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE wäre aus
dem Abmahnbusiness ausgestigen, aber weit gefehlt. Nun mahnt sie Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des US-amerikanischen Film aus dem Jahr 2015 „Southpaw“.
Southpaw
(engl. für Rechtsausleger oder wörtlich Südpfote) ist ein US-amerikanischer
Boxerfilm aus dem Jahr 2015. Regie führte Antoine Fuqua, das Drehbuch schrieb
Kurt Sutter. Premiere feierte der Film am 15. Juni 2015 beim Internationalen
Filmfestival Shanghai. Er wurde am 24. Juli 2015 in den US-amerikanischen Kinos
veröffentlicht und kam am 20. August 2015 im Verleih von Tobis Film in die
deutschen Kinos.
(engl. für Rechtsausleger oder wörtlich Südpfote) ist ein US-amerikanischer
Boxerfilm aus dem Jahr 2015. Regie führte Antoine Fuqua, das Drehbuch schrieb
Kurt Sutter. Premiere feierte der Film am 15. Juni 2015 beim Internationalen
Filmfestival Shanghai. Er wurde am 24. Juli 2015 in den US-amerikanischen Kinos
veröffentlicht und kam am 20. August 2015 im Verleih von Tobis Film in die
deutschen Kinos.
Laut Bloomberg
ist Southpaw der erste US-amerikanische Film, dessen Produktionskosten (30 Mio.
US-Dollar) komplett von einem chinesischen Geldgeber (Wanda Pictures)
finanziert wurden. Filmmarktexperten erkennen hierin einen neuen Trend, dass
Hollywood-Produzenten zunehmend Filme auch für den chinesischen Filmmarkt
attraktiv machen wollen, da der US-amerikanische Markt nicht mehr ausbaufähig
ist und der chinesische Kinomarkt den US-Markt bald überflügeln wird. Southpaw
ist auch ein Paradebeispiel für den Versuch, filmpolitische Regelungen in China
zur Quotierung ausländischer Filme (34 pro Jahr pro Theater) auszuhebeln, weil
eine Finanzierung durch chinesische Gesellschaften einen Film von diesen
gesetzlichen Bestimmungen ausnimmt.
ist Southpaw der erste US-amerikanische Film, dessen Produktionskosten (30 Mio.
US-Dollar) komplett von einem chinesischen Geldgeber (Wanda Pictures)
finanziert wurden. Filmmarktexperten erkennen hierin einen neuen Trend, dass
Hollywood-Produzenten zunehmend Filme auch für den chinesischen Filmmarkt
attraktiv machen wollen, da der US-amerikanische Markt nicht mehr ausbaufähig
ist und der chinesische Kinomarkt den US-Markt bald überflügeln wird. Southpaw
ist auch ein Paradebeispiel für den Versuch, filmpolitische Regelungen in China
zur Quotierung ausländischer Filme (34 pro Jahr pro Theater) auszuhebeln, weil
eine Finanzierung durch chinesische Gesellschaften einen Film von diesen
gesetzlichen Bestimmungen ausnimmt.
(Quelle:Wikipedia)
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Southpaw innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Tobis Film GmbH & Co. KG des Films Southpaw
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE machen dabei einen Schadensersatz in
Höhe von 500,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich
die Rechtsverfolgungskosten (215,00 €) und Ermittlungskosten (17,50 €) , in Höhe von 232,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Schutt, Waetke
RECHTSANWÄLTE in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 732,50 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.