Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für den
Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH ab. Aktuell wird von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian der Film The Call – Leg nicht auf! (Originaltitel
The Call) „ bzw. der der widerrechtliche Upload , das sog.
Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.
Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH ab. Aktuell wird von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian der Film The Call – Leg nicht auf! (Originaltitel
The Call) „ bzw. der der widerrechtliche Upload , das sog.
Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.
The Call – Leg nicht auf! (Originaltitel The Call) ist ein
US-amerikanischer Thriller von Brad Anderson aus dem Jahr 2013. Er handelt von
der Rettung eines mit einem Auto entführten Mädchens. Der Film erhielt
gemischte Kritiken.
US-amerikanischer Thriller von Brad Anderson aus dem Jahr 2013. Er handelt von
der Rettung eines mit einem Auto entführten Mädchens. Der Film erhielt
gemischte Kritiken.
Es wird neben der Forderung auf sofortige Löschung des Filmes und der
Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch
den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin gegen
Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.250,00 € abzugelten.
Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch
den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin gegen
Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.250,00 € abzugelten.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
Sebastian
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
- Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.250,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt. - Den von Rechtsanwalt Daniel
Sebastian geltend gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung
zum Filesharing eine Menge entgegenhalten. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder,
Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber
nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne
seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt
die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die
verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben
und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das
Verbot hält (BGH, Urteil
vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem
WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren
mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter,
noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus,
dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der
BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung
gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade
zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen
wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.