US-amerikanischer Western aus dem Jahr 2015. Es ist der achte Spielfilm von
Regisseur Quentin Tarantino, der auch das Drehbuch schrieb. Zu den
Hauptdarstellern zählen Samuel L. Jackson, Kurt Russell, Jennifer Jason Leigh,
Walton Goggins, Demián Bichir, Tim Roth, Michael Madsen und Bruce Dern. Die
Premiere fand am 7. Dezember 2015 im Arclight Hollywood Cinerama Dome in Los
Angeles statt. Deutschlandpremiere war am 26. Januar 2016 im Zoo Palast in
Berlin, der deutsche Kinostart am 28. Januar 2016.
erzählt in Form eines Kammerspiels hauptsächlich von acht Personen, deren Wege
sich während eines Schneesturms in einer Herberge an einem Gebirgspass kreuzen,
in der sich der Großteil des Geschehens zuträgt. Er ist, wie bei Tarantino
üblich, in Kapitel aufgeteilt. Die Erzählreihenfolge ist jedoch nicht immer
chronologisch.
2, Inglourious Basterds und Django Unchained mit dem Kameramann Robert
Richardson zusammen. Gedreht wurde auf 65-mm-Film im Format Ultra Panavision
70. Bei Panavision wurden für den Film anamorphe Objektive aus dem Archiv
geholt, die seit 1966 nicht mehr zum Einsatz gekommen waren. Diese Objektive
ergeben Bilder mit einem Seitenverhältnis von 2,76:1, ein ultraweites
Bildformat, das in den 1950ern und 1960ern bei Filmen wie Ben Hur (1959),
Meuterei auf der Bounty (1962), Eine total, total verrückte Welt (1963) und Die
letzte Schlacht (1965) eingesetzt wurde. Auch in der Postproduktion wurde
jeglicher digitale Zwischenschritt vermieden.
komponieren. Er konnte dafür Ennio Morricone gewinnen, der das erste Mal seit
Eine Faust geht nach Westen (1981) wieder Filmmusik für einen Western
komponierte und diese in Prag einspielte. Zudem wurden weitere Musikstücke aus
den Filmmusiken zu Exorzist II – Der Ketzer sowie Das Ding aus einer anderen
Welt verwendet, die ebenfalls von Ennio Morricone komponiert wurden.
urheberrechtlich geschützten Films “ The
Hateful 8“ in
Filesharing-Netzwerken.
den Film The Hateful 8 innerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Universum Film GmbH des Films The Hateful 8 die hierfür notwendige
Einwilligung nicht gegeben haben.
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 215,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus ).
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung
nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.