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Fotorecht: ChromOrange Photostock mahnt wieder ab und möchte schlanke 4.475,86 Euro Schadensersatz für ein Foto

Die Firma ChromOrange Photostock, Friedrich-Jahn-Straße 11, 83052 Bruckmühl in Person des Inhabers Reinhold Tscherwitschke mahnt die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern bzw. Fotos ab. Im Jahr 2014 hat dies noch die Kanzlei Deubelli aus Landshut für die Firma ChromOrange Photostock übernommen, nun glaubt man wohl , man habe genügend Know-How im Bereich der Abmahnung erworben um den Kuchen des Schadensersatzes nicht teilen zu müssen.
Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.
Abgesehen vom Vorgehen der Fa. Chromorange – Photostock bleibt es dabei, dass Lichtbilder im Unterschied zu anderen Darstellungsformen immer Schutz nach dem UrhG genießen, entweder als „Werk“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder aber zumindest nach § 72 UrhG als einfache Ablichtungen. Der Fotograf hat die alleinige Verfügungsbefugnis über seine Lichtbilder, sodass eine Nutzung nur dann rechtmäßig erfolgt, wenn eine Zustimmung des Erstellers vorliegt, welche der Nutzer im Zweifel nachzuweisen hat.
Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung gefordert.
Im Schreiben der Firma ChromOrange Photostock wird Schadensersatz in Höhe von 4.475,86 € gefordert. Berechnet werden für eien Nutzung vom Januar 2014 1.395,00 mit einem Fotomodellzuschlag von 30% und einem Zuschlag für Mehrsprachigkeit (bei einem Foto!!!!) von 25% und alles verdoppelt wegen Nichtnennung des Urhebers.
  
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.
Nutzen Sie die von der Firma ChromOrange Photostock gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der RechtsanwaltskanzleiWaldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Firma ChromOrange Photostock Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.

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