Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an der 2. Folge „The Tradition Of Hospitality der US-amerikanischen Fernsehserie Homeland ab
Homeland ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit 2011 in den USA von Fox 21 für den Sender Showtime produziert wird. Sie basiert auf der israelischen Serie Hatufim – In der Hand des Feindes (auch bekannt als Prisoners of War). Die Geschehnisse der Serie sind in die Rahmenhandlung des sogenannten Kriegs gegen den Terror eingebettet. Die Premiere fand am 2. Oktober 2011 beim US-Kabelsender Showtime statt.(Quelle Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 519,50 € für die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge „ Homeland – The Tradition Of Hospitality
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 450,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 169,50 € , in Höhe von 519,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
· Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
· Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
· Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
· Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
· Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
· Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
· Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus ).
· Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
· Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
· Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
· Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.